AG Cloppenburg: Widerrufsrecht auch für Unternehmer

AG Cloppenburg: Widerrufsrecht auch für Unternehmer
13.05.2013404 Mal gelesen
Nach Auffassung des AG Cloppenburg stehen auch Unternehmern ein Widerrufsrecht zu, wenn die Widerrufsbelehrung Bestandteil der AGB ist, ohne eine Einschränkung auf Verbraucher vorzusehen (vgl. AG Cloppenburg, Urt. v. 02.10.2012; Az. 21 C 193/12).

Ein Unternehmer hatte ein Elektrofahrrad über einen Online-Shop bestellt. Die AGB des Online-Shops enthielten u.a. eine Klausel, in der die damalige Musterwiderrufsbelehrung aufgeführt war, ohne eine Einschränkung auf Verbraucher vorzusehen. Als der Unternehmer den Widerruf vom Kaufvertrag erklärte und der Shop-Betreiber sich weigerte, den Widerruf anzuerkennen, kam es zum Rechtsstreit. Das AG Cloppenburg verurteilte den Shop-Betreiber zur Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Nach Auffassung des AG Cloppenburg hätten die Parteien ein vertragliches Widerrufsrecht vereinbart, das aufgrund der Vertragsfreiheit der Parteien möglich sei. Eine Beschränkung auf Verbraucher sei der Formulierung nicht zu entnehmen. Eine derartige Beschränkung könne auch nicht durch den Bezug auf den Gesetzestext der §§ 312c, 312e BGB begründet werden. Unklarheiten gingen zu Lasten des Verwenders (vgl. § 305c Abs. 2 BGB).

Um nicht zwingende Retouren zu verhindern, sollten Online-Shop-Betreiber ggf. über AGB eingeräumte Widerrufsrechte ausdrücklich auf Verbraucher einschränken. Der BGH hat klargestellt, dass eine Einschränkung durch den einleitenden Zusatz "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" grundsätzlich zulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 09.11.2011, Az. I ZR 123/10).

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