Nachbesserungen bei der Bestandsdatenauskunft

Internet, IT und Telekommunikation
04.05.2013274 Mal gelesen
Eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sorgt für Ärger. Die geplante Gesetzesänderung sieht die Weitergabe von Kundendaten an Ermittler (Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste) über eine digitale Schnittstelle bei großen Telekommunikationsfirmen vor.

Der erste Gesetzentwurf wurde  vom Bundesverfassungsgericht im Januar 2012 für nichtig erklärt. Es fehlten beispielsweise Vorgaben, in welchen Fällen Unternehmen zur Herausgabe der Bestandsdaten verpflichtet seien. Auch eine Kontrollinstanz, die über die Herausgabe der Daten entscheidet, war nicht zu finden. Jetzt entscheiden Regierungskoalition und Bundestag über eine Neufassung.

 

Umgang mit personenbezogenen Daten kritisiert

Bestandsdatenauskunft bezeichnet das Verfahren, bei dem Polizei und Geheimdienste bei Telekommunikationsfirmen die Daten zu einzelnen Anschlüssen abrufen können. Alles was der Anbieter über den Kunden weiß, kann auf diese Weise ausgelesen werden: Das können je nach Fall nicht nur Adress- und Geburtsdaten, sondern auch Passwörter, Zugriffscodes und sogar Bankdaten sein. Der entschärfte Gesetzesentwurf, der bereits am 03. Mai 2013 durch Beschluss des Bundesrats in Kraft treten könnte, sieht folgende Neuregelungen vor. Große deutsche Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet eine automatisierte Schnittstelle einzurichten. Diese soll der reibungslosen und unkomplizierten Übermittlung der Daten dienen. Die Kundendatenabfrage darf ausschließlich bei konkreten Verstößen erfolgen. Die Herausgabe der Daten ist zur "Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" rechtens. Zudem müssen Richter die Herausgabe der Daten anordnen. Durch diesen sogenannten Richtervorbehalt wird eine willkürliche Herausgabe der persönlichen Informationen verhindert, der Datenschutz somit gestärkt. Des Weiteren schreibt das Gesetz vor, dass Betroffene, deren Daten abgerufen wurden,  informiert werden müssen.

 

Kritik am neuen Gesetzentwurf

Peter Schaar, der Datenschutzbeauftragte des Bundes, sieht den entschärften Entwurf dennoch kritisch. Seiner Meinung nach greife das geplante Gesetz stark in die Persönlichkeitsrechte ein. Schaar bemängelt, dass Zugangsdaten bereits wegen kleiner Delikte übermittelt werden dürfen. Schaar: "Leider wurden die Abfragemöglichkeiten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht begrenzt, obwohl dies einer expliziten Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung entspricht."

Aufgrund der politischen Mehrheit ist eine Ablehnung des Entwurfes jedoch unwahrscheinlich. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Hamburg, wird bereits über eigene, teilweise neue Regelungen zur Bestandsdatenauskunft beraten.