Sind Jailbreaks erlaubt? Was Nutzern beim „Knacken“ ihres iPhones droht

Internet, IT und Telekommunikation
01.05.2013536 Mal gelesen
Smartphones boomen! Millionen Deutsche nutzen mittlerweile die schlauen Mobiltelefone mit Touchscreen, über 20 Prozent davon (besitzen) Apples iPhone. Nutzern der computerähnlichen Geräte steht eine breite Palette von Funktionen zur Verfügung, von E-Mal, Skype oder Facebook über Musik, Videos und Spiele bis hin zu Apps für die unterschiedlichsten Zwecke. Diese Vielfalt ist allerdings nicht grenzenlos. Denn Apple verhindert einige mögliche Nutzungen seiner Geräte, beispielsweise indem es Downloads von Apps nur aus dem eigenen Apple-Store zulässt. Millionen Besitzer, die ihr iPhone hindernisfrei nutzen möchten, umgehen deshalb mit einem sog. Jailbreak die von Apple eingebauten Einschränkungen. Doch was verbirgt sich hinter einem solchen Vorgehen genau und ist es überhaupt legal? Welche rechtlichen Risiken gehen Nutzer ein, die ihr iPhone durch einen „Jailbreak“ knacken? Rechtsanwalt Christian Solmecke beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Was ist ein Jailbreak und was bezweckt er?

Durch einen Jailbreak werden gewisse Beschränkungen beseitigt, die Apple für die Nutzung seiner Geräte technisch festlegt. Hierzu ändert der Nutzer mit Hilfe spezieller Software das auf dem iPhone installierte Betriebssystem (iOS) und schaltet normalerweise gesperrte Funktionen frei.

So sind Besitzer eines gejailbreakten iPhones etwa nicht  mehr an den Apple-Store iTunes gebunden, sondern können Apps oder Tools auch aus alternativen Stores herunterladen, die bei Apple überhaupt nicht erhältlich sind.

Daneben ermöglicht es ein Jailbreak dem Nutzer gecrackte, also nicht legal erworbene Apps auf  dem iPhone zu installieren, ohne den entsprechenden Kaufpreis hierfür zu bezahlen. Auch so genannte SIM-Locks, die ein Mobiltelefon auf Karten eines bestimmten Anbieters festlegen, können bei gejailbreakten Geräten entsperrt werden. Beides ist jedoch keinesfalls automatisch mit einem Jailbreak verbunden, sondern wird durch diesen nur ermöglicht.

Ist das Jailbreaken von Geräten strafbar?

Nein, der Jailbreakvorgang selbst ist nicht (grundsätzlich) strafbar. Zwar stellt das Gesetz etwa die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen unter Strafe. Erfasst sind aber nur Fälle wie die Kopierschutzumgehung von (Musik-)CDs, in denen es um die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützte Werke geht. Auf Jailbreaks trifft das aber nicht zu. Außerdem gelten die entsprechenden Strafvorschriften weder für Computerprogramme wie iOS noch bei Umgehungen zu privaten Zwecken, die iPhone-Besitzer mit dem "Knacken" aber normalerweise verfolgen.

Strafen drohen aber, wenn auf dem gejailbreakten iPhone gecrackte Apps installiert oder ein SIM-Lock entsperrt wird. Nimmt der Nutzer solche Handlungen vor, macht er sich wegen illegalen Kopierens der Apps nach dem Urhebergesetz (UrhG) oder unter Umständen wegen unerlaubter Datenveränderung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.

Erlischt durch Jailbreak die Gewährleistung?

Laut der Apple Support-Seite erlöschen sämtliche Servicerechte des Käufers für gejailbreakte Geräte - und damit auch die Gewährleistung. Richtigerweise ist hier aber zu unterscheiden, wie Christian Solmecke meint:
Jedenfalls stehen dem Käufer keine Gewährleistungsrechte mehr für solche Defekte des iPhones zu, die erst durch den Jailbreak entstanden sind. Denn schließlich hat sich der Nutzer diese selbst verursacht.

Anders als von Apple behauptet, verlieren Käufer aufgrund ihres Vorgehens aber nicht pauschal alle Mängelrechte. Weist das iPhone also Defekte auf, die nicht auf dem Jailbreak beruhen, kann der Käufer dennoch beispielsweise Reparatur oder Ersatz seines Geräts verlangen.

In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untersagt es Apple zwar, die Gerätesoftware iOS unerlaubt zu verändern. Ein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung folgt daraus aber nicht. Denn aus den kompliziert verfassten Apple-AGB ergibt sich nicht eindeutig, in welchen Fällen der Käufer seine Gewährleistungsrechte verlieren soll. Das Gesetz verlangt aber, dass AGB auch für Verbraucher klar und verständlich sein müssen. Außerdem wäre eine solche Regelung (wohl) auch deshalb nicht gültig, weil sie den Nutzer unangemessen benachteiligt. Dieser ist  nämlich daran gelegen, sein für viel Geld erworbenes iPhone um zusätzliche Funktionen zu erweitern, wohingegen entgegenstehende Interessen Apples nicht erkennbar sind.

Ob Gerichte im Streitfall aber ebenso entscheiden, oder den von Apple behaupteten vollständigen Verlust aller Gewährleistungsrechte bestätigen würden, lässt sich nur schwer prognostizieren. Für den Nutzer bleibt daher eine erhebliche Rechtsunsicherheit bestehen.

Bestehen weitere Risiken?

Ja. Denn bei "geknackten" Geräten treten teilweise Sicherheitslücken,  aber auch unerwartete Abstürze und damit verbunden Datenverluste auf. Vereinzelt kann es sogar zu einer verminderten Gesprächsqualität oder Akkulaufzeit kommen. Ferner werden auch Softwareaktualisierungen unmöglich.

Nicht nur angesichts dieser und der strafrechtlichen Risiken, sondern auch um langwierige Rechtsstreitigkeiten mit Apple bei Defekten des Geräts zu vermeiden, lässt sich iPhone-Besitzern nur raten - Finger weg vom Jailbreak!