Telekom DSL-Flatrate: Volumenbegrenzung durch Telekom legal?

Internet, IT und Telekommunikation
01.05.2013727 Mal gelesen
Viele Internet-Nutzer sind durch die von der Telekom beabsichtigte Einführung einer Volumenbegrenzung für die DSL-Flatrates verunsichert. Welche Kunden sind überhaupt davon betroffen? Und ist die Änderung überhaupt zulässig?

Hierzu hat die Deutsche Telekom zunächst einmal erklärt, das angeblich nur Neukunden ab dem 02.05.2013 aufgrund von neuen Vertragsklauseln mit einer Verringerung des übertragenen Datenvolumens auf 384 KBit/s rechnen müssen. Wo die Grenze liegt, soll dabei vom gewühlten Tarif anhängig sein. Im niedrigsten Fall soll sie bei einem Datenvolumen von 75 GB im Monat liegen. Vor allem Nutzer von Videostreams müssen damit rechnen, dass sie diese Grenze überschreiten. Angeblich wird die Deutsche Telekom aber zunächst nur die neuen Verträge mit entsprechenden Klauseln versehen und von dieser Möglichkeit nicht vor 2016 wirklich Gebrauch machen. Wie sie genau verfährt, hält sie sich allerdings offen.

 

Eventuell auch Bestandskunden betroffen

Nach dem Wortlaut der Pressemeldung der Deutschen Telekom sollen von der Änderung nur Neukunden betroffen sein. Etwas anderes ergibt sich auch nicht ausdrücklich aus der Antwort an den Wirtschaftsminister Rösler.

Trotzdem müssen eventuell auch Bestandskunden damit rechnen, dass die Deutsche Telekom bei ihnen eine Volumenbegrenzung einführen möchte. Wie sie dann durchführt, ist noch offen. Unter Umständen wird sie hierzu die laufenden Verträge kündigen und dabei auf Umstellung der bisherigen Analog und ISDN Anschlüsse auf die neue IP-Technologie berufen. In diesem Zusammenhang wird sie vermutlich den Abschluss eines neuen Vertrages - mit geänderten Klauseln - anbieten.

Rechtmäßigkeit der Volumenbegrenzung bei DSL-Flatrate

Inwieweit dies wirklich rechtmäßig ist, wird sich zeigen. Laut einem Beitrag im Trierischen Volksfreund soll sich die Bundesnetzagentur eingeschaltet und eine nähere Prüfung angekündigt. Bedenken dürften vor allem in Bezug auf die Netzneutralität bestehen, weil die Deutsche Telekom bei ihren eigenen Diensten wie Entertain keine Volumengrenze vorsieht. Wie die Bundesnetzagentur entscheiden wird, ist noch offen.

Fazit:

Wer als Kunde der Deutschen Telekom Post erhält - etwa in Form einer Kündigung seines DSL-Vertrages und einem neuen Vertragsangebot, sollte diese Schreiben gründlich von einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Eine verbindliche Antwort kann nur im jeweiligen Einzelfall gegeben werden. Dies ergibt sich auch daraus, weil bisher die Deutsche Telekom nicht bekannt gegeben hat, wie sie genau verfahren wird.

Inwieweit die Deutsche Telekom den DSL-Vertrag des Kunden kündigen darf, ergibt sich aus den in der jeweiligen Vereinbarung verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Beispielsweise kann ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren von der Deutschen Telekom normalerweise nicht vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Danach ist eine ordentliche Kündigung gewöhnlich ohne Angabe von Gründen möglich. Bei den übrigen DSL-Anbietern ist derzeit noch offen, inwieweit sie ihre Tarife ebenfalls ändern. Von daher sollten Sie hier nicht vorschnell handeln.