Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für die TV-Folgen 14 und 15 der Serie "New Girl" ab

Internet, IT und Telekommunikation
26.04.2013255 Mal gelesen
Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung aus dem illegalen Down-/Upload aus sog. Internettauschbörsen hinsichtlich der TV-Folgen 14 und 15 der Serie „New Girl“ ab.

Hierbei versendet sie Abmahnungen, mit denen im Wesentlichen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten verlangt wird.

Verfallen Sie bitte nicht in aufgeregte Eigeninitiative!

  • Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gehaltene Frist sorgfältig.
  • Unterschreiben Sienichtdie beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Zahlen Sie keine Anwaltskosten oder Schadensersatz ohne vorher fachkundigen Rat eines Spezialisten für Urheberrecht eingeholt zu haben.
  • Verwenden Sie nicht eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet. Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und ob dabei sämtliche Fallen einer solchen Unterlassungserklärung auch wirklich gesehen und ausgeräumt wurden.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.
  • Bleiben Sie nicht untätig, sonst droht Ihnen ein einstweiliges, gerichtliches Verfügungsverfahren mit ganz erheblichen Prozesskosten (ca. € 2.000,00).

Wenden Sie sich daher dringend an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und hier einen Spezialisten für Filesharing.

Rechtsanwalt Georg Schäfer hat schon über 1.500 solcher Fälle erfolgreich für seine Mandanten bearbeitet und hierbei in der Regel Zahlungen an die Abmahnkanzlei auf 0 € oder ganz erheblich reduzieren können.

Es ist dabei wichtig, dass man nicht selbst aktiv gegenüber den Abmahnkanzleien wird, weil diese einen ohnehin nicht ernst nehmen.

Wenn Sie nun nicht die richtige Rechtsprechung und die richtige Argumentation kennen, wird es immer teurer für Sie werden.

Leider ist das wirklich so. Auch wenn Sie der Auffassung sind, Sie wollen sich Anwaltskosten sparen, was man ja gut verstehen kann, ist die Lösung, an die Abmahnkanzlei zahlen und unterschreiben der Unterlassungserklärung, genau falsch.

Sie binden sich mit einer unveränderten Unterlassungserklärung30 Jahrelang und müssen in diesem Zeitraum stets befürchten, dass Sie nochmals abgemahnt werden.

Dann allerdings wird man aufgrund des Anerkenntnisses, das sich aus der Unterlassungserklärung ergibt, ca. € 5.000,00 von Ihnen einfordern und Sie werden dagegen nicht einmal vorgehen können.

Also, lassen Sie sich helfen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Georg Schäfer Rechtsanwalt