Der Trend zur eigenen Homepage oder zum Meinungsaustausch in Foren wird immer stärker. Kaum einer hat nicht schon einmal eine solche Plattform besucht oder gar einen eigenen Beitrag hinterlassen. Der Auftritt im Internet ist allerdings nicht risikolos. Viele Nutzer erhalten oft teure Abmahnungen wegen verschiedenster Urheberechtsverstöße. Der Kreativität sind strenge Grenzen gesetzt. Es ist ganz wichtig zu beachten, dass man keine Texte, Bilder etc. verwendet oder verändert, die urheberrechtlich geschützt sein könnten, d.h. jeder Beitrag, der nicht aus der eigenen Feder oder dem eigenen Fotoapparat stammt. Dies gilt für Landkartenausschnitte ebenso wie für Bilder oder Zitate. Im Zweifel sollte man bei dem ursprünglichen Verfasser zuvor um eine Nutzungsfreigabe anfragen. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe. Problematisch ist es auch, wenn man selbst ein Gästebuch oder Forum zur Verfügung stellt und ein Dritter unbemerkt einen rechtswidrigen Eintrag hinterlassen hat. In diesem Fall haftet der Betreiber der Plattform, wenn er von dem Eintrag Kenntnis hatte oder diesen hätte kenne müssen und ihn nicht entfernt hat. Wurde man auf einen solchen Eintrag aufmerksam gemacht, sollte man ihn unverzüglich löschen aber auch schon vorher regelmäßig sein Gästebuch selbst kontrollieren. Verantwortlich ist neben dem Inhaber der Homepage grundsätzlich derjenige, von dessen Internetanschluss der Eingriff ausging. Selbst wenn während einer Party mehrere Freunde vor dem Computer saßen, fällt es letztendlich auf den Anschlussinhaber zurück. Schadensersatz kann hingegen nur verlangt werden, wenn nicht nur der Internetanschluss sondern auch das tatsächliche Tätigen des Eintrags nachgewiesen werden kann. Hat man einmal eine Abmahnung bekommen, sollte man sie weder sofort unterzeichnen noch in den Mülleimer werfen, sondern kritisch das in der Unterlassungsverfügung verlangte sowie die Höhe der Kosten prüfen.
07.11.2007
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