Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen einseitigen Internetauftritts

Internet, IT und Telekommunikation
31.01.2013323 Mal gelesen
Das OLG Koblenz hat in einer Entscheidung vom 24.1.2013 - 4 W 645/12 beschlossen, dass der Internetauftritt eines Sachverständigen, auf dem dieser die Nähe zu einer Partei hervorhebt, die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt.

In dem vom OLG Koblenz zu entscheidenden Fall sollte der Sachverständige ein Gutachten in einem Schadensersatz zwischen einer Patientin und einer Klinik erstatten. Auf seiner Internetseite hob der Sachverständige seine Patientennähe hervor und betonte gleichzeitig massiv seine kritische Distanz zu Klinikbetreibern.

Diese Ausführungen, so das Oberlandesgericht, können den Eindruck fehlender Neutralität erwecken.