Widerrufsbelehrung mit der Bitte von einer unfreien Rücksendung abzusehen

Widerrufsbelehrung mit der Bitte von einer unfreien Rücksendung abzusehen
14.01.2013372 Mal gelesen
Der Zusatz innerhalb der AGB, Waren nicht unfrei zurückzusenden, ist in besonderen Einzelfällen nicht unzulässig, wenn er dem Widerruf nicht entgegensteht

Das OLG München hat in einem Einzelfall entschieden, dass innerhalb der verwendeten AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) die Bitte ausgesprochen werden kann, Artikel nicht unfrei zurückzusenden. Maßgebliche Voraussetzung für die Zulässigkeit einer solchen Klausel innerhalb der AGB sei es nach der Auffassung des Gerichts aber, dass daraus ausdrücklich hervorgeht und klargestellt wird, dass die Ausübung des Widerrufs keinesfalls von der Beachtung dieser Klausel abhängt. 

Eine Zulässigkeit einer solchen Klausel innerhalb der AGB ist also gegeben, sofern der Widerruf dadruch nicht erschwert oder verweigert wird.

Die Zulässigkeit ergab sich in dem zu beurteilenden Fall aber gerade aus der konkret gewählten Formulierung. Es gilt daher, größte Vorsicht bei der Ausgestaltung von entsprechenden Klauseln innerhalb von AGB walten zu lassen. Eine den gesetzlichen Regelungen entgegenstehende Formulierung kann schnell zu kostenintensiven Abmahnungen durch Mitbewerber führen.

Im Übrigen wurde innerhalb dieser Entscheidung klargestellt, dass die Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher auch innerhalb von AGB vereinbart werden könne, sofern der Warenwert einen Betrag von 40,00 Euro nicht überschreitet.

OLG München, BEschluss vom 7.2.2012, Az.: 29 W 212/12