ULD Schleswig Holstein erlässt Verfügung gegen Facebook

Internet, IT und Telekommunikation
06.01.2013333 Mal gelesen
Die für das Land Schleswig-Holstein zuständige Datenschutzbehörde hat gegen Facebook nunmehr eine Verfügung mit sofortiger Vollziehung wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erlassen.

Das ULD ist die unabhängige Behörde für Datenschutz in Schleswig Holstein. Da sich sowohl die Facebook Inc./USA wie auch die Facebook Ltd./Ireland geweigert haben, pseudonyme Konten gemäß § 13 Abs. 6 TMG zuzulassen, hat das ULD im Rahmen der Bearbeitung von Beschwerden von Betroffenen die beiden Unternehmen über Verfügungen hierzu verpflichtet und die sofortige Vollziehung der Verfügungen angeordnet.

Nach Ansicht von Thilo Weichert, Leiter des ULD, seien die ständigen Verstöße gegen deutsches Datenschutzrecht durch Facebook nicht weiter hinnehmbar. Durch die erlassene Verfügung solle nunmehr geklärt werden, wer letztlich bei Facebook verantwortlich ist.