Widerspruch gegen Facebook AGB zwecklos – Facebook Hoax kursiert dennoch weiter

Internet, IT und Telekommunikation
12.11.20123093 Mal gelesen
„Aufgrund der neuen AGB’s in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten gemäß BDSG. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir. Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.“ Diese Meldung liest man auf Facebook zur Zeit immer wieder. Sie wird tausendfach geteilt und weiterverbreitet. Doch der Effekt ist gleich Null.

Wer sich bei Facebook anmeldet, muss unter anderem auch die Nutzungsbedingungen akzeptieren. Durch diese sichert sich Facebook relativ umfangreiche Rechte an den hochgeladenen Daten wie Fotos und Texten. Das hat sich inzwischen rumgesprochen. Viele Nutzer glauben nun, wenn sie dieser einer kommerziellen Nutzung ihrer Daten durch das Teilen einer solchen Statusmeldung widersprechen, dürfe Facebook ihre Daten nicht mehr an Dritte herausgeben. Dies ist jedoch in mehrfacher Hinsicht falsch.

AGB Änderung schon Monate her

Zunächst ist unwahr, dass Facebook gerade seine AGB geändert hat. Die letzte Änderung wurde bereits im Juni diesen Jahres durchgeführt, hatte aber nichts mit den in der Widerspruchserklärung genannten Punkten zu tun.

Urheberrechte bleiben ohnehin beim Nutzer

Davon abgesehen, bleiben die Urheberrechte an den hochgeladenen Fotos auch ohne eine solche Erklärung beim Nutzer. Das Urheberrecht ist als solches nämlich nicht übertragbar. Der Nutzer kann Facebook nur Nutzungsrechte einräumen. Genau das ist auch in den AGB geregelt. Ansonsten könnte Facebook seinen Dienst überhaupt nicht anbieten. Zu kritisieren ist allenfalls, dass aus den Nutzungsbedingungen nicht immer klar hervorgeht, in welchem Umfang sich Facebook Rechte an den Inhalten einräumen lässt. Dies kann zur Folge haben, dass diese Klauseln gegenüber deutschen Nutzern unwirksam sind. Dann dürfte Facebook die Inhalte nur auf der Plattform selbst nutzen. Bis jetzt ist auch noch kein Fall bekannt, bei dem Facebook z.B. ein Foto außerhalb von Facebook verwendet hat. Diesbezüglich sollte man sich als Nutzer daher nicht allzu viele Sorgen machen.

Datenweitergabe an Dritte unzulässig  

Außerdem ist die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte nach dem geltenden Datenschutzrecht ohnehin unzulässig. Dafür bedarf es keines Widerspruchs des Nutzers.

AGB Änderung unzulässig

Zu guter Letzt ist eine Änderung der AGB nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Bei Facebook scheitert eine wirksame AGB Änderung schon daran, dass der Nutzer hierüber informiert werden muss. Möglich wäre z.B. eine entsprechende Mail an alle Nutzer. Facebook informiert über AGB Änderungen jedoch bisher nur auf der "Facebook Site Governance", der Facebook-Fanseite. Wer also kein Fan dieser Seite ist, erfährt nichts von den neuen AGB. Schon aus diesem Grund ist die AGB Änderung durch Facebook unzulässig. Auch hier muss der Nutzer keinen Widerspruch erklären.

Fazit

Die Widersprüche gegen die angeblich neuen Facebook AGB machen "Viel Lärm um nichts". Sie haben rechtlich keinerlei Wirkung. Zumindest ist das aber ein erneutes Signal an Facebook, dass immer noch zu wenig Aufklärungsarbeit in Sachen Urheberrecht und Datenschutz geleistet wird. Die aktuell kursierende Falschmeldung zeigt: die Verunsicherung der Nutzer ist nach wie vor groß.