Kornmeier & Partner für BigCityBeats GmbH Guru Josh - Infinity 2012 - German Top 100 Single Charts

Kornmeier & Partner für BigCityBeats GmbH Guru Josh - Infinity 2012 - German Top 100 Single Charts
16.10.2012376 Mal gelesen
Uns liegen weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für die Big CityBeats GmbH vor. Abgemahnt wird die unberechtigte Verwertung des Werkes „GuruJosh - Infinity ” von der Datei German TOP 100 Single Charts. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 450,00 € gefordert.

Wir vertreten mehrere tausend Abgemahnte in sogenannten "Filesharing - Angelegenheiten". Weit über 100 der Betroffenen wurde dabei von der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt/Main abgemahnt.

Im Hinblick auf drohende weitere Abmahnschreiben ist eine Verteidigung sinnvoll. Nicht selten folgt der ersten Abmahnung eine Vielzahl weiterer Abmahnungen. Insbesondere bei sogenannten Chart Containern("House of House", German Top 100? oder "German Top 50?) oder Samplern (Bravo Hits, Dream Dance, etc.) muss mit weiteren Abmahnungen gerechnet werden. In einigen Fällen ist in diesem Zusammenhang die Abgabe einer sog. "vorbeugenden Unterlassungserklärung" hilfreich, um befürchteten Folgeabmahnungen bereits im Ansatz zu begegnen. Aus verschiedenen Gründen handelt es sich hier allerdings keinesfalls um ein "Allheilmittel", so dass hier zunächst eine Einzelfallprüfung erfolgen muss.

Welche Gefahren drohen?

Sampler und Chartcontainer enthalten mehrere Titel verschiedener Rechteinhaber. Im Ergebnis besteht daher die Gefahr mehrerer Abmahnungen. Wer die erste Abmahnung erhalten hat, muss daher im Regelfall mit sogenannten Folgeabmahnungen rechnen. Wer eine Abmahnung von den Rechtsanwälten FAREDS erhalten hat, muss im Regelfall nicht lange auf eine Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann Lang, Kornmeier und Partner, Bindhardt Fiedler Zerbe, Rasch , Waldorf Frommer, etc, warten.

Wie erkennt man, dass es sich um eine TOP 100 Datei oder einen Sampler handelt?

Die von den abmahnenden Kanzleien und ihren Dienstleistern gesicherten Dateien werden in der Regel in der Abmahnung angegeben (z.B. unter der Bezeichnung "upload" oder "Datei"). Häufig findet sich als Anlage auch ein sogenannter Ermittlungsdatensatz.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Wer erstmalig abgemahnt wird und feststellt, dass es sich um einen TOP 100 Datei oder einen Sampler handelt, sollte sich dringend von fachkundigen Anwälte beraten lassen. Die Rechtsanwälte am Kreuztor  - Internetrecht-NRW verfügen über entsprechende Datenbänke, um bereits nach der ersten Abmahnung feststellen zu können, wie viele Abmahnungen der Betroffene noch zu erwarten hat. Eine schnelle Reaktion kann dabei streitentscheidend sein. Grundsätzlich bieten wir unseren Mandaten verschiedene Verteidigungsansätze:

  1. die Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen, um weiteren Abmahnungen bereits im Vorfeld vorzubeugen
  2. die Abwehr sämtlicher Abmahnungen aus einer Datei bzw. Zeitraum zu einem fairen Pauschalhonorar

Kann immer zu einer vorbeugenden Unterlassungserklärung geraten werden?

Welche Möglichkeit der Betroffene wählt, hängt immer vom Einzelfall und der jeweiligen  Bereitschaft ab, wie weit sich der Betroffene verpflichten möchte. Angesichts einer Bindungsdauer von 30 Jahren und einer ständig zunehmenden  Anzahl von Rechteinhabern, die abmahnen lassen,  muss auch die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung umfassend geprüft werden. Trotz unserer umfangreichen Datenbank kann nicht automatisch zur Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung geraten werden.

Es ist dabei ein Märchen aus dem Internet, wenn behauptet wird, durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung könnten sämtliche weiteren Kosten vermieden werden. Die Haftung auf Schadensersatz, die den Täter einer Urheberrechtsverletzung trifft, lässt sich im Gegensatz zu etwaigen Rechtsanwaltskosten, jedenfalls nicht umgehen. Das ist auch verständlich. Denn unabhängig von der Tatsache, ob der Rechteinhaber noch abmahnen darf, besteht der Schaden jedenfalls bei nachgewiesener Täterschaft weiter fort und kann geltend gemacht werden. Eine vorbeugende Unterlassungserklärung berührt diesen Anspruch nicht.

Schnelle und kompetente Hilfe:

Die Rechtsanwälte am Kreuztor bieten Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe. Wir verfügen über die Erfahrungen aus tausenden von Abmahnungsfällen. Ziel unserer Beratung ist es, Risiken für die Abgemahnten zu minimieren und eine kostengünstige und abschließende Regelung zu finden.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Download:Musterschreiben (Provider Auskunftsverlangen §101 UrhG)

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail:
info@ra-kreuztor.de