Politik fordert Rechtssicherheit für WLAN- Betreiber – Gut so!

Politik fordert Rechtssicherheit für WLAN- Betreiber – Gut so!
11.10.2012356 Mal gelesen
Hamburg und Berlin Senate starten gemeinsam eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu stärken.

Die Hamburger und Berliner Senate starten gemeinsam eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu stärken. Diesen Beschluss hat der Berliner Senat am 04.09.2012 auf Vorlage des regierenden Bürgermeisters verabschiedet. Der Beschluss soll nun in den Bundesrat eingebracht werden. Nach Vorlage im Bundesrat soll die Bundesregierung zum Handeln veranlasst werden. Geprüft werden soll dabei, wie das Haftungsrisiko für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke beschränkt werden kann.

Nach Erklärung des Bürgermeisters Klaus Wowereit dient die Initiative dazu, eine möglichst umfassende Verfügbarkeit des Internets zu ermöglichen. "Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins. Verlässliche Rahmenbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Nachbarschafts- und Funkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge bereitstellen können", so der Bürgermeister.

Problem: WLAN in Gaststätten und Hotels

Die Haftung gewerblicher Access Provider ist im TMG geregelt. Neben Access Providern, deren Hauptgeschäft darin besteht, Nutzern einen öffentlichen Zugang zum Internet zu ermöglichen, halten aber auch Hotels und Gaststätten WLAN Anschlüsse als zusätzlichen Service für ihre Kunden bereit. Die Haftung dieser Betreiber für den missbräuchlichen Gebrauch des WLANS ist durch die Rechtsprechung nicht abschließend geklärt.

Grundsätzlich haftet der Anschlussinhaber als Störer. Die Störerhaftung birgt ein hohes Risiko für den Anschlussinhaber, da er für fremde Rechtsverletzungen einstehen muss. Dieses Risiko obliegt damit den Hotel- und Gaststättenbetreibern, die ihren Gästen einen WLAN Anschluss zur Verfügung stellen. Hinzu tritt der Umstand, dass die Streitwerte bei erfolgten Urheberrechtsverletzungen regelmäßig hoch sind. Von der Anwendung des § 97a UrhG, wonach der Streitwert auf 100 Euro reduziert werden kann wird bislang nur zurückhaltend Gebrauch gemacht.

Die Bundesratsinitiative will daher klare und zumutbare Vorkehrungen festlegen, die bei dem Betrieb eines WLAN Anschlusses erfüllt werden müssen, um ein Haftungsrisiko des Anschlussinhabers auszuschließen.