Rechtsanwälte Sasse und Partner | Masters 200 Inc. | Bootleg der Musikgruppe Mötley Crüe

Rechtsanwälte Sasse und Partner | Masters 200 Inc. | Bootleg der Musikgruppe Mötley Crüe
14.09.2012501 Mal gelesen
Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner wegen sogenannter Bootlegs vor.

Im vorliegenden Fall mahnen die Rechtsanwälte Sasse und Partner für die Firma Masters 2000 Inc. vor. Gegenstand der Abmahnung ist ein sogenanntes "Bootleg" der Aufnahmen

  • Mötley-Crüe - On With The Snow
  • Mötley-Crüe - Too Young To Fall In Love
  • Mötley-Crüe - Off The Record
  • Mötley-Crüe - Live Wire

Bei diesem Tonträger handelt es sich um ein sogenanntes "Bootleg". Dies ist in der Regel ein nicht lizenzierter Live Mitschnitt eines Konzertes.

Es werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

Ferner wird die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung gefordert. Diese beinhaltet eine Schuldanerkenntnis.

Als Gegenstandswert wird ein Wert in Höhe von 20.000 € angeben. Dies führt zu Rechtsanwaltskosten iHv 859,80 € netto.

Die Rechtsprechung zur Höhe der Rechtsanwaltskosten ist hier nicht einheitlich. Das AG Donaueschingen, (Urteil vom 23. 11. 1999 - 13 Cs 33 Js 8253/98 AK 112/99) ist einem vergleichbaren Fall zu einer Strafbarkeit der Handelnden gelangt.

Zivilrechtlich ist auf die Entscheidung des AG Hamburg, (Urteil vom 14.7.2009 - 36a C 149/09) hinzuweisen. Das Amtsgericht ist hierbei davon ausgegangen, dass es sich bei einer Abmahnung hinsichtlich sog. Bootlegs in der Regel um einen einfach gelagerten Fall handelt, bei dem der Ersatzanspruch auf [euro ] 100,- gedeckelt ist.

Das Landgericht Hamburg hat hingegen entschieden, dass keine unerhebliche Rechtsverletzung i.S. des § 97 a UrhG vorliegt, wenn durch die Angabe "Bootleg" im Angebotstext aktiv darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen nicht autorisierten Livemitschnitt handelt (LG Hamburg, Urteil vom 30. 4. 2010 - 308 S 12/09 Bootlegs).

Diese zweifelhafte Begründung sowie die wenige Rechtsprechung zu dem Thema Bootlegs führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit in diesen Fällen. Betroffenen ist zu raten, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben.

Unsere Empfehlung: Unterschreiben und zahlen Sie nicht voreilig auf Unterlassungserklärungen, die Sie 30 Jahre binden.

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten. Wir bearbeiten bereits eine Vielzahl von Bootleg-Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner (Pink Floyd Ltd,  David Gilmour Music Ltd., Gelring Limited, Masters 2000). Des Weiteren vertreten wir Mandanten im Zusammenhang mit Bootleg-Abmahnungen vor dem AG Hamburg.

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne unter: 0251 20 86 80 30 zur Verfügung.

Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen (hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten)  oder Sie können uns  Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.