Sasse und Partner für Gelring Limited – Bootlegs von „Genesis“ Titel: „Genesis with Phil Collins Live USA Vol. 1 und Vol. 2“

Sasse und Partner für Gelring Limited – Bootlegs von „Genesis“ Titel: „Genesis with Phil Collins Live USA Vol. 1 und Vol. 2“
06.09.2012844 Mal gelesen
Weitere Schreiben der Rechtsanwälte Sasse und Partner für Gelring Limited – Bootlegs von „Genesis“ Titel: „Genesis with Phil Collins Live USA Vol. 1 und Vol. 2“

Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner wegen sogenannter Bootlegs vor.

Im vorliegenden Fall mahnen die Rechtsanwälte Sasse und Partner für die Firma Gelring Limited aus Großbritannien vor. Gegenstand der Abmahnung ist ein sogenanntes "Bootleg" der Aufnahme "Genesis with Phil Collins - Live USA Vol. 1 und Vol. 2".

Bei diesem Tonträger handelt es sich um ein sogenanntes "Bootleg". Dies ist in der Regel ein nicht lizenzierter Live Mitschnitt eines Konzertes.

Es werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Auskunft

- Herausgabe

- Schadensersatz

- Rechtsanwaltskosten

Ferner wird die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung gefordert. Diese beinhaltet eine Schuldanerkenntnis.

Als Gegenstandswert wird ein Wert in Höhe von 15.000 € angeben. Dies führt zu Rechtsanwaltskosten iHv 755,80 € netto.

Die Rechtsprechung zur Höhe der Rechtsanwaltskosten ist hier nicht einheitlich. Das AG Donaueschingen, (Urteil vom 23. 11. 1999 - 13 Cs 33 Js 8253/98 AK 112/99) ist einem vergleichbaren Fall zu einer Strafbarkeit der Handelnden gelangt.

Zivilrechtlich ist auf die Entscheidung des AG Hamburg, (Urteil vom 14.7.2009 - 36a C 149/09) hinzuweisen. Das Amtsgericht ist hierbei davon ausgegangen, dass es sich bei einer Abmahnung hinsichtlich sog. Bootlegs in der Regel um einen einfach gelagerten Fall handelt, bei dem der Ersatzanspruch auf [euro ] 100,- gedeckelt ist.

Das Landgericht Hamburg hat hingegen entschieden, dass keine unerhebliche Rechtsverletzung i.S. des § 97 a UrhG vorliegt, wenn durch die Angabe "Bootleg" im Angebotstext aktiv darauf hingewiesen wird, dass es sich um einen nicht autorisierten Livemitschnitt handelt (LG Hamburg, Urteil vom 30. 4. 2010 - 308 S 12/09 Bootlegs).

Diese zweifelhafte Begründung sowie die wenige Rechtsprechung zu dem Thema Bootlegs führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit in diesen Fällen. Betroffenen ist zu raten, die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben.

Unsere Empfehlung: Unterschreiben und zahlen Sie nicht voreilig auf Unterlassungserklärungen, die Sie 30 Jahre binden.

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten. Wir bearbeiten bereits eine Vielzahl von Bootleg-Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner (Pink Floyd Ltd,  David Gilmour Music Ltd., Gelring Limited). Des Weiteren vertreten wir Mandanten im Zusammenhang mit Bootleg-Abmahnungen vor dem AG Hamburg.

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne unter: 0251 20 86 80 30 zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen (hierdurch entstehen Ihnen keine Kosten)  oder Sie können uns  Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.