Illegale Veröffentlichung von Gegnerlisten von U+C Rechtsanwälten wegen Pornos

Internet, IT und Telekommunikation
27.08.2012433 Mal gelesen
U+C Rechtsanwälte, bekannt durch Abmahnungen für die Pornoindustrie, kündigt die Veröffentlichung von Gegnerlisten an. Das heißt, dass jeder, der eine Abmahnung erhalten hat, Gefahr läuft, öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

U C Rechtsanwälte, bekannt durch Abmahnungen für die Pornoindustrie, kündigt die Veröffentlichung von Gegnerlisten an. Das heißt, dass jeder, der eine Abmahnung erhalten hat, Gefahr läuft, öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

Zwar ist die Veröffentlichung von Gegnerlisten nicht unüblich - soweit es sich allerdings um Privatpersonen handelt oder erhebliche Interessen des Betroffenen verletzt werden, darf eine Veröffentlichung nicht erfolgen.  Hier kommt hinzu, dass die Verbreitung pornografischer Schriften strafbar ist - die Strafbarkeit ergibt sich aber nicht bereits daraus, dass die Handlung vom Anschluss des Betroffenen erfolgt ist

Die Veröffentlichung unterstellt in diesem Fall die Straftat begangen zu haben,

Setzen Sie sich zur Wehr !  - Bei Veröffentlichung mit einer einstweiligen Verfügung - aber auch vor der Veröffentlichung kann Rechtsschutz in Anspruch genommen werden. Eine vorbeugende einstweilige Verfügung, wie sie im Medienrecht üblich ist, ist das geeignete Instrument.


Rufen  Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne.

Kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung - auch wenn diese bei Abmahnungen nicht eingreift, bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet sieht das anders aus.