"Frauentausch"- TV-Serie, Landgericht Berlin verbietet erneute Ausstrahlung einer Sendung der Serie wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

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17.08.2012592 Mal gelesen
Der Produktionsfirma der Fernsehserie "Frauentausch" hat das Landgericht Berlin verboten, eine schon ausgestrahlte Folge von "Frauentausch" selbst oder durch Dritte erneut zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Das wurde heute durch eine Pressemitteilung der Präsidentin des Kammergerichts bekannt. LG Berlin entschied in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, dass die Art und Weise, wie eine Frau in der Serie dargestellt wurde, deren Persönlichkeitsrechte verletzte.

Die Frau, die an der Produktion mit ihrer Familie mitgewirkt hatte, und die wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geklagt hatte, hatte vor der Produktion eine Einwilligungserklärung gegenüber der Produktionsfirma abgegeben, in der von einer TV-Dokumentations-Serie die Rede war. Das Landgericht Berlin fand aber, dass sich die Einwilligung nicht auf die dann ausgestrahlte Darstellung bezog. Denn durch die Nachbearbeitung der Aufnahmen sei die Klägerin gezielt lächerlich gemacht und verspottet worden.

Allerdings stufte das LG Berlin in dem Urteil vom 26.07.2012, 27 O 14/12, die Missachtung des Persönlichkeitsrechts als nicht so schwerwiegend ein, dass eine finanzielle Entschädigung geboten sei. Die von der Klägerin geltend gemachte Entschädigung von mindestens 15.000,00 Euro lehnte das Gericht daher ab.