OLG Dresden: Irreführung durch Gütesiegel von „verbraucherschutz.de“

Internet, IT und Telekommunikation
31.07.2012553 Mal gelesen
Aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden ergibt sich, dass Unternehmen bei der Verwendung von Gütesiegeln auf ihrer Webseite aufpassen sollten. Das gilt vor allem, wenn diese allein aufgrund von Eigenauskünften verliehen werden.

Vorliegend wurde die Unister GmbH aus Leipzig für die Verwendung des Siegels von "verbraucherschutz.de" von der Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt und schließlich auf Unterlassung sowie Erstattung der Abmahnkosten verklagt.

 

Das Landgericht Leipzig wies die Klage mit Urteil vom 18.01.2012 (Az. 05 O 1825/11) ab. Hiergegen legten die Verbraucherschützer Berufung ein.

 

Das Oberlandesgericht Dresden gab der Berufung und somit auch der Klage mit Urteil vom 03.07.2012 (Az. 14 U 167/12) statt. Aufgrund der Darstellung einer Empfehlung als Siegel wird zumindest für einen gewöhnlichen Verbraucher der Eindruck vermittelt, dass eine Prüfung durch eine neutrale Instanz erfolgt ist. Das gilt erst Recht dann, wenn sich der die Empfehlung Aussprechende "verbraucherschutz.de" nennt. Unbefangene Laien glauben hier schnell, dass sie es mit einer unabhängigen Verbraucherzentrale zu tun haben. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um eine gewerbliche Organisation, die das Siegel lediglich aufgrund einer Eigenauskunft des jeweiligen Unternehmens verleiht. Aufgrund dessen werden die Verbraucher durch die Verwendung in die Irre geführt im Sinne von § 5 Abs. 1 UWG.

 

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Abzuwarten bleibt, ob die Unister GmbH gegen die Nichtzulassung der Revision eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegt

 

Online-Händler sollten daher mit der Verwendung von Gütesiegeln auf ihren Webseiten vorsichtig sein. Inwieweit hier eine Irreführung des Verbrauchers in Betracht kommt, hängt sehr von den Umständen des Einzelfalles ab. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Am besten lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, um eine Abmahnung durch Verbraucherschützer oder Konkurrenten zu vermeiden.

 

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