Haftungsfalle: Passwortweitergabe – Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Internet, IT und Telekommunikation
02.08.20072131 Mal gelesen

Wie eine kürzlich bekannt gewordene Entscheidung des Landgerichts Köln, Beschluss vom 18.10.06, Az.: 28 O 364/06, als pdf zu downloaden unter http://www.anwaelte-giessen.de/aktuelles.php , klar stellt, kann auch derjenige als Störer zivilrechtlich in die Haftung genommen werden, der seinen PC, seinen Internetzugang und oder seine Passwörter Dritten zur Verfügung stellt.

Telefonische Beratung zum Thema unter www.redlexx.de