Youtube geht gegen MP3-Konvertierungsdienst vor – ist das Downloaden trotzdem legal?

Internet, IT und Telekommunikation
21.06.2012571 Mal gelesen
Youtube hat die Betreiber von Youtube-MP3.org dazu aufgefordert, den Dienst innerhalb von 7 Tagen zu schließen. Das Herunterladen von Youtube-Inhalten verstoße gegen die Nutzungsbedingungen. Dieser Streit wird sich voraussichtlich im Bereich des Wettbewerbsrechts bewegen.

Doch was bedeutet das für den Nutzer? Darf er solche Dienste verwenden? Oder begeht er eine Urheberrechtsverletzung, wenn er Musik bei Youtube herunterlädt? RA Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE beantwortet die wichtigsten Fragen für die Downloader.

Die Nutzungsbedingungen

Es gibt tatsächlich einen Passus in den Nutzungsbedingungen, der die Konvertierung von Youtube-Inhalten in ein speicherbares Format, z.B. als MP3 Datei, untersagt.

Ziff. 6.1.K.: Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. "Streaming" bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer. 

Diese Regelung wird wohl kaum ein Nutzer jemals gefunden und gelesen haben. Wichtig ist jedoch, dass diese Nutzungsbedingungen nur im Verhältnis zwischen registrierten Youtube Nutzern und Youtube gelten. Wer sich ein Video lediglich ansieht, muss die Nutzungsbedingungen weder ansehen noch bestätigen. Daher kann die Regelung allenfalls gegenüber registrierten Youtube Nutzern Geltung erlangen.

Doch auch das ist umstritten. Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht diese Klausel kritisch: "Meiner Meinung nach kann das gesetzliche Recht auf Privatkopie nicht ohne weiteres durch die AGB eines Dienstes ausgehebelt werden. Ich verstehe die Norm im Gesetz (§ 53 UrhG) als zwingende Regelung. Selbst wenn man davon ausgeht, dass Youtube das Recht auf Privatkopie einschränken darf, führt dies lediglich zu einer Vertragsverletzung durch den Nutzer. Die Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt ist hiervon völlig unabhängig."

Privatkopie durch den Nutzer?  

Aus Sicht des Nutzers stellt sich natürlich die Frage, ob er Konvertierungsdienste weiter nutzen darf. Wenn man davon ausgeht, dass Youtube das Recht auf Privatkopie nicht einschränken oder ausschließen darf, ist eine Vervielfältigung im Rahmen des § 53 UrhG zulässig.

Problematisch ist dabei, dass eine zulässige Privatkopie voraussetzt, dass das Original, also das Youtube Video, nicht offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht worden ist. Christian Solmecke erklärt, warum Youtube Videos nicht per se rechtswidrig sind: "Angesichts der Tatsache, dass Youtube mittlerweile mit sehr vielen Künstlern und Plattenfirmen kooperiert ist für den Nutzer nicht mehr ohne weiteres erkennbar, ob das Video unter Verletzung von Urheberrechten auf Youtube hochgeladen wurde. Es gibt mittlerweile zahlreiche Künstler, die Youtube als Werbeplattform nutzen und auf diese Weise Ihre Bekanntheit steigern. Offensichtlich rechtswidrig ist ein Video lediglich dann, wenn die Rechtswidrigkeit ihm gewissermaßen auf die Stirn geschrieben ist, z.B. bei einem Kinofilm, der erkennbar von der Leinwand abgefilmt worden ist. In der Regel kann der Nutzer die Rechtmäßigkeit des Videos jedoch nicht nachprüfen. Er muss daher davon ausgehen, dass das Youtube Video nicht offensichtlich rechtswidrig ist."

Es muss außerdem unterschieden werden zwischen Privatkopien, die man selbst mit Hilfe einer Software vornimmt und solchen, die man bei einem Dritten wie Youtube-MP3.org in Auftrag gibt. Zwar ist es auch möglich eine rechtmäßige Privatkopie von einem Dritten anfertigen zu lassen, jedoch ist das Risiko, dass es eine solche Kopie aus dem Bereich der Privatkopie herausfällt höher. So z.B. wenn der Dritte durch Werbeschaltungen Einnahmen erzielt. Sicherer ist daher die eigenständige Nutzung einer Konvertierungssoftware.

Abmahnungen von Nutzern wegen des Downloads bei Youtube hat es bisher nicht gegeben. Youtube hat die Konvertierungsdienste bisher einfach ignoriert. Ob der aktuelle Streit eine Trendwende einläutet bleibt abzuwarten.  Nutzern ist daher zu empfehlen, auf Youtube-Downloader Software zu setzen, denn diese selbst angefertigten Kopien sind auf jeden Fall legal.