Was passiert, wenn nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wird?

Internet, IT und Telekommunikation
20.06.2012434 Mal gelesen
Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bundesweit Internetanbieter bei der rechtssicheren Gestaltung von ebay-Auktionen und Online-Shops.

Wird ein Kunde bei einer eBay-Auktionen oder in einem Online-Shop nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt, treten unterschiedliche Rechtsfolgen ein.

Die Widerrufsfrist verlängert sich von 14 Tagen auf einen Monat, wenn nicht spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss über das Widerrufsrecht in Textform belehrt wird (§ 355 Abs. 2 BGB). Fehlt eine Widerrufsbelehrung komplett oder ist diese fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist auf unbestimmte Zeit (§ 355 Abs. 4 BGB).

Dies ist für einen Unternehmer, der im Internet Waren oder Dienstleistungen anbietet, sicherlich die bedrohlichste Situation. In der Praxis bedeutet dies, dass noch nach Wochen, Monaten oder Jahren der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben kann. Wer heute eine Kaffeemaschine online bestellt und nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wird, kann noch im Jahr 2014 oder später sein Widerrufsrecht ausüben und die Kaffeemaschine zurückschicken.

Wörtlich heißt es in § 355 Abs. 4 BGB:

"(4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß Artikel 246 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht ordnungsgemäß erfüllt hat."

Wir empfehlen daher dringend, die Widerrufsbelehrung mit großer Sorgfalt zu erstellen.

Gern beraten wir Sie bei der Erstellung einer gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung.

Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Sie gern zu Rechtsfragen des IT-Rechts, Vergabrechts und Internetrechts. Rechtsanwalt Feil ist Datenschutzbeauftragter TÜV.

Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat Standorte ind Hannover und Magdeburg.´

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