AG Charlottenburg: Regelverstoß in Onlinespiel kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Internet, IT und Telekommunikation
26.05.2012298 Mal gelesen
Wer an einem Onlinespiel im Internet teilnimmt, der befindet sich in keinem rechtsfreien Raum. Er muss damit rechnen, dass bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen der Account gesperrt und die fristlose Kündigung ausgesprochen wird. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg.

Vorliegend wendete sich ein Nutzer gegen die fristlose Kündigung seines Haupt Accounts bei einem Online-Rollenspiel, das ausschließlich über das Internet angeboten wird. Dieses Game zeichnet sich dadurch aus, dass es mit einigen Grundfunktionen kostenlos angeboten wird. Die Nutzer können die Fuktionen jedoch insbesondere mittels einer virtuellen Währung erweitern. Diese kann über den käuflichen Erwerb hinaus auch in gewissem Umfang durch Handlungen in der Spielwelt erworben werden.

 

Der Betreiber warf diesem Nutzer vor, dass er sich entgegen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Betreibers zusätzliche Accounts angelegt haben soll, um die virtuelle Währung allein durch das Spiel ohne Kauf erwerben zu können. Darüber hinaus soll er entgegen einer Klausel computergestützte Figuren zur Erledigung von bestimmten Aufgaben eingesetzt haben.

 

Als der Betreiber auf diese Vorfälle aufmerksam wurde, kündigte er dem Nutzer fristlos den Spielnutzungsvertrag und sperrte endgültig dessen Account. Dies begründete er unter anderem damit, dass er deshalb bereits schon einmal eine vorübergehende Sperrung des Accounts verhängt hatte.

 

Doch der Nutzer war damit nicht einverstanden, sondern verklagte den Betreiber. Hierbei bestritt er nicht nur die gerügten Regelverstöße. Er argumentierte damit, dass das Online-Spiel angeblich sittenwidrig sei. Dies ergebe sich aus der von diesem Spiel angeblich ausgehenden Suchtgefahr.

 

Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Klage des Nutzers mit Urteil vom 04.05.2012 (Az. 208 C 42/11) als unbegründet ab. Nach den Feststellungen des Gerichtes hatte er auch die vorgeworfenen Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen begangen. Diese insgesamt 55 Verstöße waren schwerwiegend genug, um einen wichtigen Grund im Sinne des § 314 BGB bejahen zu können. Dem Nutzer ging es darum, dass er auf Kosten der ehrlichen Spieler kostenpflichtige Dienste umgeht. Der Betreiber muss damit rechnen, dass diese dadurch vertrieben werden. Das braucht er nicht hinzunehmen, zumal dadurch die Finanzierbarkeit gefährdet wird. Der Nutzer kann sich demgegenüber nicht darauf berufen, dass das Spiel angeblich sittenwidrig sei. Denn dann setze er sich zu einem eigenen Verhalten in Widerspruch.

 

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