Youtube gegen GEMA: Berufung eingelegt

Internet, IT und Telekommunikation
22.05.2012325 Mal gelesen
Inwieweit haftet Youtube für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer in hochgeladenen Videos? Hierzu hatte das Landgericht Hamburg eine bedenkliche Entscheidung getroffen. Doch jetzt geht der Rechtsstreit in die zweite Runde.

Im vorliegenden Fall hatte die GEMA gegenüber Youtube einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Sie verlangte, dass zwölf Musikwerke nicht mehr in dem Portal von Youtube öffentlich zugänglich gemacht werden. Demgegenüber war Youtube der Ansicht, dass sie für die begangenen Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer nicht in Anspruch genommen werden darf. Deshalb gab Youtube auch nicht die von der GEMA geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

Das Landgericht Hamburg gab der Klage von Youtube mit Urteil vom 20.04.2012 (Az. 310 O 461/10) zum großen Teil statt. Die Richter haben hinsichtlich von sieben der genannten Musikwerke entschieden, dass diese nicht mehr bei Youtube veröffentlicht werden dürfen. Hierzu führten sie aus, Youtube zwar nicht sämtliche von den Nutzern hoch geladene Videoclips kontrollieren muss. Anders sei dies jedoch dann, soweit hinsichtlich des betreffenden Videos ein Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung eingegangen sei. Dann müsse Youtube dieses unverzüglich sperren. Darüber hinaus die Plattform  durch zumutbare Maßnahmen wie insbesondere Wortfilter Vorsorge treffen, um erneute Rechtsverletzungen durch eine künftige Verbreitung dieser Videos zu vermeiden. Aufgrund dieser Verstöße haftet Youtube laut Landgericht Hamburg als Störer, nicht hingegen als Täter.

Gegen dieses Urteil haben sowohl die GEMA, als auch YouTube Berufung eingelegt. Über diese wird das Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Der GEMA geht das Urteil  nicht weit genug. Youtube verweist - in meinen Augen zu Recht- darauf, dass der vom Landgericht Hamburg geforderte Einsatz von Wortfiltern zu weit geht. Denn der Einsatz von Wortfiltern ist für  den jeweiligen Provider mit einem hohen Aufwand verbunden, der für ihn nicht mehr tragbar ist. Dies gilt gerade auch für kleinere Provider und soziale Netzwerke, die über keine großen finanziellen und personellen Mittel verfügen. Darüber hinaus ist fragwürdig, ob man durch den Einsatz von Wortfiltern überhaupt Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzer verhindern kann. Es darf keine Sippenhaft für Dritte geben.

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