Achtung - Umsatzsteuerpflicht bei eBay-Verkäufen, BFH-Urteil!

Internet, IT und Telekommunikation
19.05.2012374 Mal gelesen
Wenn eine Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über eBay verkauft wird, kann das eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Der BFH hat dazu mit Urteil vom 26. April 2012, V R 2/11, entschieden.  Grundsätzlich könnten solche ebay-Verkäufe eine unternehmerische Tätigkeit sein. Ob eine Tätigkeit nachhaltig sei, sei nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Dabei sei eine Reihe verschiedener, nicht abschließend festgelegter Kriterien zu würdigen.

Das Urteil des BFH finden Sie hier.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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