Online-Archive: Sedlmayr-Mörder scheitern vor BGH mit Klage gegen Namensnennung

Internet, IT und Telekommunikation
14.05.2012279 Mal gelesen
Einmal Mörder, immer Mörder: Die verurteilten Mörder des Schauspieler Walter Sedlmayr dürfen weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden.

Einmal Mörder, immer Mörder: Die verurteilten Mörder des Schauspieler Walter Sedlmayr dürfen weiterhin in Online-Archiven mit Namen genannt werden. Der Bundesgerichtshof hat die Klage eines der beiden Brüder gegen eine österreichische Website abgewiesen und die namentliche Berichterstattung über schwerste Straftaten auch Jahre nach dem Verbrechen noch erlaubt. Das Besondere an diesem Fall: Es macht den Weg für Heimatklagen und für den fliegenden Gerichtsstand bei Internetveröffentlichungen frei. Mehr dazu hier.