Facebook-Posting, Amtsgericht verurteilt Schüler zu 20 Sozialstunden

Internet, IT und Telekommunikation
10.05.2012530 Mal gelesen
Weil ein Schüler auf Facebook schrieb, er laufe Amok, wenn ihm Personen Freundschaftsanfragen schicken, wurde er zu 20 Sozialstunden verurteilt.

Gepostet hatte der Schüler: "Leute, die ich so gar nicht leiden kann, haben Facebook - wenn die mir Freundschaftsanfragen schicken, lauf ich Amok". Der Hintergrund des Postings war, dass Freundschaftsanfragen als reine Provokation geschickt wurden.

Andere Schüler waren auf das Posting aufmerksam geworden und informierten die Schulleitung. Das Amtsgericht Aachen sah darin eine Strafbarkeit wegen Störung des öffentlichen Friedens nach §126 I Nr.2 StGB. Es seien durch das Posting Mitschüler eingeschüchtert und beunruhigt worden. Das Gericht verurteilte den Schüler zu 20 Sozialstunden, Urteil vom 28.03.2012, 556 Ds-1 Js 11/12-48/12.

Allerdings ist das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es wurde Berufung eingelegt.