Freies WLAN: Berliner Senat will Störerhaftung ändern

Internet, IT und Telekommunikation
11.04.2012298 Mal gelesen
In unserer digitalen Gesellschaft wird ein ständig verfügbarer Internetzugang mittlerweile als selbstverständlich vorausgesetzt. Doch immer mehr Cafés, die bislang Gratis-WLAN angeboten hatten, verzichten auf diesen Service – aus Angst vor Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. Denn sollte ein Gast Filesharing oder andere Urheberrechtsverletzungen begehen, dann haftet der Betreiber als Störer.

Die Landesregierung von Berlin plant nun, die Störerhaftung für Anbieter von kostenlosem WLAN zu ändern. SPD und CDU haben dazu eine Bundesratsinitiative angestoßen, damit ein freier WLAN-Zugang angeboten werden könne, ohne dass damit haftungsrechtliche Risiken eingegangen werden, so die Meldung von SPD Netzpolitik.

Der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Sven Kohlmeier sagte dazu: "Die große Koalition hat sich eindeutig für ein kostenfreies WLAN in Berlin ausgesprochen. Diesem Ziel wollen wir mit dem Antrag einen großen Schritt näherkommen. Durch eine Änderung der Störerhaftung kann verhindert werden, dass das Betreiben eines kostenfreien WLANs zu einem unkalkulierbarem finanziellen Risiko wird - und somit die Ausbreitung von freien WLANs verhindert."

Auch das Land Hamburg plane eine Änderung der Störerhaftung, die durch eine Bundesratsinitiative möglich werden soll, "da es sich um ein Bundesgesetz handelt", so die Meldung weiter. In der Hamburger Bürgerschaft wurde der dortige Senat zu einer Bundesratsinitative "Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen" aufgefordert. Ein Vorschlag zu einem verbesserten Schutz ist dabei die Gleichstellung des WLAN-Anbieters mit einem Access-Provider nach § 8 TMG.

Im Antragstext der Berliner Koalition heißt es dazu: "Der Senat von Berlin wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für mehr Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLAN-Netze einzusetzen, damit in Zukunft Betreiber wie z.B. Nachbarschaftsinitiativen, lokale Funkdatennetze oder Kommunen einen freien WLAN-Zugang anbieten können, ohne einem Haftungsrisiko ausgesetzt zu sein. Dazu soll der Senat im Bundesrat initiativ werden, um die Haftung für WLAN-Betreiber zu beschränken."

"Zumutbare und üblicherweise einhaltbare Kriterien"

In der Begründung verweist die Koalition auf Streitwerte, die "unangemessen hoch" und somit für z. B. Cafés "existenzgefährdend" seien. Für Betreiber von WLAN-Netzen, die ihr Netz anderen zur Verfügung stellen, müsse es gesetzliche Klarstellungen was die Haftung nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) betrifft, geben, so der Antrag. Dies solle mit "zumutbaren und üblicherweise einhaltbaren Kriterien" gesetzlich geregelt werden.

"Eine Haftung für unbefugte Nutzer soll jedenfalls dann nicht eintreten, wenn erforderliche technische Schutzmaßnahmen ihrem Zweck entsprechend wirksam gegen eine unbefugte Drittnutzung des Zugangs eingesetzt worden sind. Hierzu bedarf es einer Regelung, die die Anforderungen an die jeweils einzusetzenden Schutzmaßnahmen auch unter Zumutbarkeitskriterien eindeutig und allgemein verständlich definiert", so die Begründung der Koalition in ihrem Antragsschreiben.