"Menderes" darf nicht als DSDS-Trottel bezeichnet werden, Schmerzensgeld erhält er aber nicht, Amtsgericht Köln

Internet, IT und Telekommunikation
12.03.2012415 Mal gelesen
Das wollte sich Menderes Bagci (der mehrfach in der Vorrunde der Castingshow DSDS gescheitert war) nicht gefallen lassen: Er klagte vor dem Amtsgericht Köln gegen Betreiber einer Promi-Website, wo er als DSDS-Trottel bezeichnet worden war. Diese Bezeichnung sei eine Beleidigung, urteilte das Amtsgericht Köln.

Die Äußerung sei ein unzulässiges negatives Werturteil, entschied das Amtsgericht Köln in dem Urteil vom 08.03.2012, Aktenzeichen 137 C 435/11. Ein Unterlassungsanspruch besteht also. Allerdings erhielt Menderes nicht die geforderten 600,00 Euro Schmerzensgeld. Dafür war das Werturteil nicht schwerwiegend genug.