US-Musikindustrie: massenhafter Copyright-Streit mit Künstlern wegen auslaufender Rechteübertragungen für 2013 befürchtet

US-Musikindustrie: massenhafter Copyright-Streit mit Künstlern wegen auslaufender Rechteübertragungen für 2013 befürchtet
07.03.2012349 Mal gelesen
Ein US-Gesetz von 1978 beschränkt die Übertragung von Urheberrechten auf 35 Jahre. Daher könnte 2013 eventuell eine große Zahl von Künstlern ihre Urheberrechtean den Songs und Alben von der Musikindustrie einfordern.

Viele Oldies sind Goldies im wahrsten Sinne des Wortes und bringen der Musikindustrie auch nach Jahrzehnten noch erkleckliche Einnahmen. Da jedoch 1978 die Übertragung von Vermarktungsrechten in den USA per Gesetz auf 35 Jahre begrenzt wurde - und zwar ausdrücklich auch, wenn in den Verträgen etwas anderes vereinbart wurde - fallen 2013 eine Menge Rechte an Songs und Alben von der Musikindustrie an die Musiker zurück. Das könnte bei einer ganzen Reihe von immer noch gern gehörten (und gekauften) Songs und Alben Nachverhandlungen auslösen, vor allem, wenn mittlerweile geschäftliche erfahrenere Musiker glauben, sich in ihrer Jugend unter Wert verkauft zu haben. Betroffene Songs sind unter vielen anderen Bruce Springsteens "Darkness on the Edge of Town", "Minute by Minute" von den Doobie Brothers, Kenny Rogers "Gambler" oder "One Nation Under a Groove" von Funkadelic.

Schlupfloch: Auftragsarbeiten

Die Musikindustrie versteht sich im Zusammenhang mit Filesharing und sonstigen Urheberrechtsverletzungen  stets als besorgter Sachwalter der Rechte ihrer Künstler. Jedoch möchte sie diesen andererseits auch nicht mehr bezahlen als unbedingt notwendig ist. Die Aussicht, sich 2013 Nachbesserungswünschen von Künstlern ausgesetzt zu sehen, die ihre bisherigen Verträge als unvorteilhaft betrachten, gefällt den Medienfirmen daher nicht besonders.

Allerdings glauben die Plattenfirmen, ein Schlupfloch in der Regelung, dem U.S. Copyright Act, gefunden zu haben: Auftragsarbeiten sind darin nämlich von der 35-Jahre-Regelung ausdrücklich ausgenommen. Daher wird nun versucht, Musikalben als solche Auftragsarbeiten zu definieren. Im Gesetz werden unter anderem neben Filmen, Ergänzungen (wie etwa Vorwort oder Bibliographie) und Atlanten auch "Zusammenstellungen" als Gattung genannt, die als Indiz für das Vorliegen einer Auftragsarbeit angesehen werden. Da Musikalben schließlich Zusammenstellungen seien, so die Meinung des Musikindustrieverbandes RIAA, seien sie Auftragsarbeiten und nicht von der Regelung betroffen.

Hoffnung auf Musterprozess

Michael Robertson, der Gründer von MP3.com befürchtet nun, dass die Plattenindustrie einige Prozesse um für sie vorteilhafte Fälle führen und damit Präzedenzfälle für die ihr genehme Auslegung des Gesetzes schaffen könne. Ein möglicher Kandidat wären etwa die Village People, die als Casting-Gruppe (vom Produzenten zusammengestellte Formation)  eher als reguläre - von den Mitgliedern selbst gegründete - Bands unter die Auftragsarbeit-Klausel fallen könnten.

Daher hat er eine Liste von bekannten Musikern zusammengestellt, die 2013 Rechte an Alben zurückfordern könnten. Er hofft, dass einer oder mehrere dieser Rechteinhaber das nötige Geld in die Hand nehmen um erfolgreich zu prozessieren und  für die Musiker positive Präzedenzfälle zu schaffen.