AG Reutlingen: Beschlagnahme eines Facebook-Accounts durch deutsches Gericht - Beschluss v. 31.10.2011 - Az.: 5 Ds 43 Js 18155/10

AG Reutlingen: Beschlagnahme eines Facebook-Accounts durch deutsches Gericht - Beschluss v. 31.10.2011 - Az.: 5 Ds 43 Js 18155/10
29.02.2012540 Mal gelesen
Das AG Reutlingen hat in einem Strafverfahren zur Sicherstellung von Beweismitteln die Beschlagnahme eines Facebook-Kontos angeordnet. Ein bisher einmaliges Verfahren in Deutschland. In anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, ist dieses Vorgehen schon lange üblich.

Worum ging es genau?

In einem Strafprozess vor dem Reutlinger Amtsgericht war jemand wegen Beteiligung zum Einbruchsdiebstahl angeklagt. Er wurde verdächtigt, dem Haupttäter einen Hinweis auf das Einbruchsobjekt per Facebook gegeben zu haben. Daraufhin ordnete der Richter die Beschlagnahme des Accounts an.

Der Richter stützte sich bei dieser Anordnung auf die geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung. Seiner Ansicht nach seien Nachrichten, die über Facebook gesendet werden, mit Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar. Aus diesem Grunde könne die einschlägige Vorschrift entsprechend angewandt werden.

Strafrechtlich und rechtsstaatlich ist  dieses Vorgehen in Ordnung. Die technische Umsetzbarkeit hingegen wird problematisch sein. Die Server, auf denen die Daten gespeichert sind, stehen in Irland. Aus diesem Grunde können auch nur die dortigen Facebook-Mitarbeiter die Daten freigeben. Dafür wird dann allerdings ein Rechtshilfeersuchen erforderlich, das an den Staat Irland und seine Gerichtsbarkeit zu richten ist.

Es bleibt spannend und abzuwarten, wie schnell ein solches Verfahren abgeschlossen sein wird.

Fazit

Unabhängig von dieser Frage ist es bei zivilrechtlichen Ansprüchen durchaus üblich, den oben geschilderten Weg über die staatlichen Ermittlungsbehörden zu gehen, um insbesondere an Personendaten zu kommen, die Ihnen als Geschädigtem im World Wide Web in der Regel unbekannt sind.

Klassisches Beispiel ist in diesem Fall die Beleidigung in einem Internetforum. Einfachster Weg zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist eine Anzeige wegen Beleidigung bei der Polizei. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, kann bei der Staatsanwalt Akteneinsichtbeantragt werden. Damit kommt der Geschädigte in der Regel an die "echten" Personendaten.

Auch in solchen Verfahren stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

UPDATE

Der Angeklagte hat sich bereit erklärt, die Daten freiwillig herauszugeben. Insofern hat sich die spannende Frage bereits erledigt. In Anbetracht des zeitgemäßen Problems wird diese Fragestellung aber sicher bald wieder auftauchen. Wir werden dann berichten.

Abschließend bleibt jedenfalls festzuhalten, dass man im Social Network genauso vorsichtig mit seinen Daten und Informationen umgehen sollte wie in anderen Bereichen auch. Die Daten können schließlich auch in einem etwaigen Strafverfahren gegen einen selbst verwendet werden.

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