Die zum DaimlerChrysler Konzern gehörende Firma Smart, darf nicht mehr mit der Behauptung werben, der Kleinstwagen habe "extrem niedrige Emissionswerte". Das Unternehmen gab vor dem Landgericht Stuttgart einer Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach.
Der neue smart fort wo cdi wurde wie folgt beworben: "Der bewährte 3-Zylinder-Common-Rail-Turbomotor mit serienmäßigem Dieselpartikelfilter (offenes System) erzielt extrem niedrige Emissionswerte".
Diese Aussage ist jedoch nachweislich falsch, weil mittlerweile der weit überwiegende Teil aller neuen Diesel-Pkw in Deutschland mit einem geregelten Dieselrußfilter ausgestattet ist. Tatsächlich stoße der Kleinwagen jedoch sogar mehr Dieselruß aus als ein moderner Stadtomnibus mit geregeltem Partikelfilter, so die einhellige Expertenmeinung.
Nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart stellt dies eine Irreführung der Verbraucher und damit einen Wettbewerbsverstoß dar.
RA K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)
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