Im konkreten Fall ging es um die berühmten Motive "Herren im Bad" sowie "Der sprechende Hund", die auf dem deutschsprachigen Wikipedia-Artikel über Loriot abgebildet waren.
Die Berliner Richter sahen in der Veröffentlichung der Motive eine Urheberrechtsverletzung und folgten damit nicht der Auffassung der antragstellenden Erben, die argumentierten, dass die Motive als Briefmarken amtliche Werke im Sinne des Urhebergesetzes darstellen würden mit der Folge, dass diese keinen urheberrechtlichen Schutz genießen würden. Dem folgten die Richter nicht, mit der Begründung, dass Briefmarken der deutschen Post AG keine amtlichen Werke darstellen würden.
Das eigentliche Beachtliche an dem Fall ist, dass sich das Berliner Landgericht für die Urheberrechtsverletzung auf Wikipedia für zuständig erklärte, obwohl die Seite in den USA gehostet wird. Die Einstweilige Verfügung richtete sich gegen die Wikimedia Foundation, die Betreiber-Stiftung mit Sitz in den USA und nicht gegen Wikimedia Deutschland. Vorangegangene Klagen gegen die Wikimedia Deutschland scheiterten an der fehlenden Einflussmöglichkeit auf die in den USA gehosteten Inhalte.
Im Gegensatz zu Wikimedia Deutschland hat die Wikimedia Foundation tatsächlich die Möglichkeit, mittels einer sogenannten office action Sperrungen auf der Wikipedia Plattform durchzuführen. Das Mittel der office action wird äußerst restriktiv angewandt, da die Foundation nicht für jeden Verstoß haftbar gemacht werden möchte.
Wikipedia möchte wohl nicht gegen den Erlass der Einstweiligen Verfügung vorgehen, um die Schaffung eines Präzedenzfalles zu vermeiden.
Fazit:
Der Fall zeigt, dass man auch scheinbar unerreichbare Gegner durch die strikte Anwendung der bestehenden Gesetze in die Knie zwingen kann. Ein offensichtlicher Urheberrechtsverstoß muss nicht hingenommen werden, auch wenn der Gegner seinen Sitz im Ausland hat.