Der Inkassodienst Debcon GmbH aus Witten mahnt für SILWA Filmvertrieb GmbH die Zahlung von 1.286,80 € an.

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31.01.201211199 Mal gelesen
Nachdem die U+C Rechtsanwälte Urmann + Collegen für die SILWA Filmvertrieb GmbH In der Vergangenheit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche verfolgt haben, verfolgt jetzt das Inkassounternehmen Debcon GmbH aus Wittendie vermeintlichen Erstattungsansprüche in Höhe von 1.286,80.

Die Betroffenen werden mit einem Mahnschreiben konfrontiert, das als Forderungsgrund Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung nennt. Zudem wird auf unbestrittene Forderungen hingewiesen, was in den meisten Fällen nicht der Fall sein dürfte, insbesondere wenn vorher eine anwaltliche Vertretung vorlag.

Schließlich wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Nichtzahlung seitens der Gläubigerin nicht weiter akzeptiert werden kann. Nach Angaben des Inkassodienstes sei bereits eine umfängliche Beauftragung gegeben, die Forderungen auch gerichtlich durchzusetzen. Zudem wird mit der Mitteilung der unbestrittenen Forderungen an die Schufa Holding AG gedroht.

Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen tatsächlich gerichtsanhängig gemacht werden, oder ob es sich lediglich um weitere Drohgebärden handelt.

Über eine mögliche Versteigerung oder Veräußerung der vormals von U C Rechtsanwälte geltendgemachten Forderungen und deren Umfang hatte bereits der Internetinformationsdienst www.heise.de ausführlich berichtet.

Sollten Sie ein derartiges Schreiben erhalten haben, wäre zunächst zu klären, ob und wie Sie auf die ursprüngliche Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann Collegen reagiert haben.

Grundsätzlich empfehle ich:

  • Auf das Schreiben in jedem Fall zu reagieren.
  • Die gesetzte Frist sollten Sie möglichst nicht verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollte. Anderenfalls drohen kostenintensive gerichtliche Maßnahmen gegen Sie.
  • Nehmen Sie vorerst keinen Kontakt mit dem Inkassobüro auf.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen.

Ich helfe Ihnen gerne zu fairen Konditionen, bundesweit, schnell und unkompliziert.

Rufen Sie mich einfach  an oder senden Sie mir die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax zu. Sie erhalten sodann eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Sodann unterbreiten ich Ihnen ein unverbindliches Angebot. Erst wenn Sie damit einverstanden sind und einen Auftrag erteilen, fällt das vereinbarte Beratungshonorar an.