Die ZUR SCHEUNE ZOOHANDEL UG rügt in der uns vorgelegten Abmahnung, bzw. vom LG DÜSSELDORF erlassenen einstweiligen Verfügung, welche namens und in ihrem Auftrag durch die RECHTSANWÄLTE KREUZKAMP & PARTNER, Düsseldorf, ausgesprochen, bzw. erwirkt worden ist, mangels Angabe des entsprechenden Grundpreises einen Verstoß gegen § 2 PAngV.
"Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen"
Innerhalb der Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche unserer Auffassung unbedingt einer genauen juristischen Überprüfung hinsichtlich des Umfangs bedarf, noch zur Erstattung der der ZUR SCHEUNE ZOOHANDEL UG entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 651,80 EUR netto aufgefordert. Diese Berechnung basiert auf einem von der ZUR SCHEUNE ZOOHANDEL UG angenommenen vorläufigen Gegenstandswert von 10.000,00 EUR.
Auffallend ist, dass dem Abgemahnten bereits im Rahmen der Abmahnung angeboten wird, diesen Betrag für den Fall einer zeitnahen Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung auf 600,00 EUR pauschal herabzusetzen.
Das LG DÜSSELDORF ist insoweit der von der ZUR SCHEUNE ZOOHANDEL UG auch im Rahmen des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung weiter verfolgten Streitwertangabe in Höhe von 10.000,00 EUR nicht gefolgt und hat den Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren in Höhe von 7.500,00 EUR festgesetzt, ansonsten aber antragsgemäß eine EINSTWEILIGE VERFÜGUNG erlassen.
Haben Sie eine Abmahnung und/oder eine einstweilige Verfügung der ZUR SCHEUNE ZOOHANDEL UG erhalten ?
Wie ist weiter zu verfahren ?
Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln.
Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.
Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - anwaltlich überprüfen, in welcher Form diese abgegeben werden sollte.
Gerne beraten wir Sie !
Ansprechpartner in unserer Kanzlei im Münster ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.
WIR SIND AUCH AN DEN WEIHNACHTSFEIERTAGEN FÜR SIE ERREICHBAR !
Handeln Sie nicht unüberlegt und lassen Sie sich in einem unverbindlichen kostenlosen Erstgespräch informieren.
Von unserem Kanzleisitz in Münster/Westfalen vertreten wir Sie bundesweit (außer)gerichtlich !
____________________________________________________________________________________________
Rechtsanwälte Frönd | Nieß | Lenzing | Leiers
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Leiers
Eisenbahnstraße 13
48143 Münster
Fon: 0251 / 981 181 0 & 981 181 20
Fax: 0251 / 981 181 11
Mail: ra.leiers@ius-flash.de
Web: www.ius-flash.de