Erneut Warnung vor gefährlicher Abofalle in iPhone und Android Apps

Internet, IT und Telekommunikation
14.12.2011610 Mal gelesen
Wer als Handybesitzer kostenlose Apps auf sein iPhone oder Smartphone herunterlädt, sollte auf der Hut sein. Bei dem Antippen von Werbeeinblendungen können Sie schnell in eine unangenehme Kostenfalle geraten- ohne es gleich zu merken. Kürzlich wurden wieder derartige Abzocke-Apps im Android Market ausfindig gemacht.

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Laut einer News- Meldung bei heise-Security und Spiegel Online hat das Sicherheitsunternehmen Lookout im Android Market gleich mehrere solcher Anwendungsprogramme entdeckt. Die Nutzer haben den Eindruck, dass es sich um Horoskop-Apps, Wallpaper und Spiele-Downloader handelt. Beim Start wird nur ein harmlos aussehender Botton angezeigt, den man zum Fortfahren betätigen soll. Dabei erfolgt kein Hinweis darauf, dass kostenpflichtige Premium-SMS in 18 Länder verschickt werden. Die zugrundeliegenden AGB werden zuvor nicht angezeigt.

Die Opfer von dieser Abzocke können sich gegen diese rechtswidrige Abzocke durch eine Abofalle kaum wehren. Denn die betreffenden Unternehmen lassen die angebliche Forderung über das jeweilige Mobilfunkunternehmen einziehen. Dies ist dadurch möglich, dass sie die Handynummer herausfinden können. Denn beim Antippen der Werbefläche wird unbemerkt eine WAP-Seite geöffnet. Dabei wird die Nummer der SIM-Karte an die Abzocker übermittelt. Der Nutzer erfährt davon erst mit der nächsten Handyrechnung. Er kann dann die Einziehung nicht mehr verhindern.

Auch wenn Google inzwischen 22 derartige Programme aus seinem App-Store entfernt hat, ist das noch lange kein Grund zur Entwarnung. Als Nutzer eines iPhone oder Smartphone sollten Sie daher immer die Rechnungen von Ihrem Mobilfunkunternehmen genau kontrollieren. Wenn in dem Feld "Beträge anderer Anbieter" dubiose Kosten genannt werden, sollten Sie dagegen unbedingt etwas unternehmen. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass dieser Betrag bei den nachfolgenden Rechnungen ebenfalls abgebucht wird.

Wichtig ist vor allem, dass Sie umgehend die Rechnung gegenüber Ihrem Mobilfunkanbieter beanstanden und gegenüber dem unseriösen Anbieter schriftlich der geltend gemachten Forderung widersprechen (am besten per Einschreiben).

Am besten wenden Sie sich als Betroffener erst einmal an eine Verbraucherzentrale oder versierte Kanzlei.

Nach unserer Ansicht ist in derartigen Fällen zweifelhaft, ob von Ihrer Seite eine Zahlungspflicht besteht. Denn hierzu müssen Sie einen wirksamen Abo-Vertrag abgeschlossen haben. Die Beweislast für den Vertragsschluss obliegt generell dem Unternehmen, das hier eine Forderung geltend macht. Auf jeden Fall müssen Sie auf die Kostenpflicht hingewiesen worden sein. Um zukünftig derartige Abbuchungen  zu vermeiden, können Sie über Ihren Mobilfunkanbieter eine Drittanbieter-Dienste Sperre verhängen lassen.

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