Notwendige Angaben im Impressum

Internet, IT und Telekommunikation
29.11.2011582 Mal gelesen
Das Landgericht Berlin hat das Fehlen von Handelsregisterdaten als Bagatelle bezeichnet.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 31.08.2011 (Az.: 103 O 34/10) entschieden, dass die Daten - in welchem Handelsregister, unter welcher Nummer der Händler registriert ist und welche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer er führt - im Impressum eines Onlinehändlers zu erscheinen habe. Das Fehlen dieser Daten stelle aber einen Bagatellverstoss dar, der nicht abgemahnt werden könne. Es liege keine spürbare Beeinträchtigung vor. Auch brauche der Verbraucher zur Geltendmachung von Rechten keine Handelsregisterdaten.