Ratgeber für Webshopbetreiber: AGB für eBay, Amazon & Co. Pflicht?

Ratgeber für Webshopbetreiber: AGB für eBay, Amazon & Co. Pflicht?
28.11.2011528 Mal gelesen
Sie betreiben einen Onlineshop? Und fragen sich, ob Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlichen müssen? Hier erfahren Sie, ob AGB überhaupt zwingend notwendig sind.

Für Webshop-Betreiber bedeuten AGB zunächst zusätzlicher zeitlicher und ggf. finanzieller Aufwand. Wer die hiesigen Pressemitteilungen verfolgt, könnte AGB zudem zunehmend mit kostenpflichtigen Abmahnungen in Verbindung bringen.

Tatsächlich stellen laienhaft erstellte bzw. kopierte AGB häufig erhebliche Fehlerquellen dar. Auch existiert keine gesetzliche Pflicht, seinen Onlineshop mit AGB zu versehen.

Dies sollte Sie dennoch nicht dazu veranlassen, auf die Erstellung von AGB zu verzichten.

Das Fernabsatzrecht sieht für Unternehmer eine Vielzahl zwingender Informationspflichten vor. Beispielsweise entspricht es gängiger Rechtsprechung, dass der Verbraucher darüber informiert werden muss, wie und wann der Kaufvertrag zustandekommt. Die gesetzliche Widerrufsbelehrung enthält zudem eine Versandkostenbestimmung (sog. "40-EUR-Klausel"), die nach Auffassung mehrerer Gerichte einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung bedarf.

Damit treten die Vorteile von AGB "durch die Hintertür". In die AGB können einerseits die o.g. Informationspflichten verpackt werden. Anderseits kann der Betreiber die eigentlichen Vorteile von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausspielen, nämlich die vertragliche Abänderung dispositiver Regelungen zu seinen Gunsten. Damit tritt der zeitliche und finanzielle Aufwand gegenüber den Vorteilen von AGB zurück.    

Zusammenfassend ist es in jedem Falle zu empfehlen, AGB für eBay, Amazon & Co. vorzuhalten. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

http://ra-iven.de/itvertragsrecht.html

Dieser Artikel ist unter http://ra-iven.de/ratgeber_agb1.html veröffentlicht.

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