Nach einer Pressemitteilung des Amtsgerichtes München vom 16.11.2011 sind dort derzeit über 1.400 Klagen gegen mutmaßliche Filesharer anhängig, die aufgrund einer Abmahnung nicht gezahlt haben. Die betroffenen Nutzer gehen hier ein hohes Kostenrisiko ein. Denn wer den Prozess verliert, der muss im Zivilverfahren die gesamten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten bezahlen. In vielen Verfahren wird nicht nur die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Darüber hinaus verlangt der jeweilige Rechteinhaber häufig auch Schadensersatz. Auch bei einer erstmaligen Abmahnung müssen die Anschlussinhaber damit rechnen, dass die sogenannte 100 €-Deckelung in § 97a Abs. 2 UrhG hinsichtlich der Abmahnkosten von den Gerichten nicht angewendet wird.
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie umgehend einen kompetenten Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale aufsuchen. Nur im jeweiligen Einzelfall kann geprüft werden, ob die Forderungen der Abmahnkanzlei wirklich berechtigt sind und das jeweilige Gericht etwa die Voraussetzungen für die Begrenzung der Abmahnkosten nach § 97 a Abs. 2 UrhG wirklich verneinen durfte. Um einen ersten Überblick zu erhalten, können Sie sich gerne unser "Filesharing-Spezial" durchlesen. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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