Was tun gegen Abofallen? Zu kostenpflichtigen Abonnements von dubiosen Anbietern.

Internet, IT und Telekommunikation
14.11.2011405 Mal gelesen
Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten, in dem Ihnen ein kostenpflichtiges Abonnement in Rechnung gestellt wird? Sie haben aber nie ein Abonnement bestellt? Hier erfahren Sie, was Sie gegen Abofallen tun können.

Im Internet finden sich zahlreiche Webseiten, die von dubiosen Anbietern nur dafür konstruiert wurden, unbedarften Internetnutzern kostenpflichtige Abonnements "anzudrehen".

Durch eine irreführende Gestaltung der Internetseite (z.B. durch vorgebliche Gratis-Downloads) wird der Nutzer überredet, eine Anmeldung zu einem scheinbar kostenlosen Zugang auszufüllen. Später stellt sich die "Anmeldung" als Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Abonnement-Vertrags heraus.

Sie haben ein Inkassoschreiben erhalten, in dem Ihnen ein kostenpflichtiges Abonnement in Rechnung gestellt wird? Sie haben aber nie ein Abonnement bestellt? Hier erfahren Sie, was Sie als Betroffener tun können

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Nehmen Sie keine Zahlung vor und unterzeichnen Sie auch keine Einzugsermächtigungen oder Ratenzahlungsangebote. Beides wird häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt.

Bewährt hat sich ein Erwiderungsschreiben, in dem die grundsätzliche Unwirksamkeit solcher Abonnementverträge hervorgehoben wird. Hilfsweise sollte die vorgebliche Bestellung widerrufen und angefochten werden.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten Sie sich rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Verbraucherschutz oder IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt einholen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter 

http://ra-iven.de/ratgeber_abwehr_abofalle.html

Gerne stehen wir Ihnen auch für eine Beratung unter der kostenlosen Hotline 0800 589 14 16 zur Verfügung.