Volker Krämer (VK-Powershop) kann es nicht lassen und mahnt weiter ebay Händler wegen falscher Widerrufsbelehrung ab.

Internet, IT und Telekommunikation
04.11.2011631 Mal gelesen
Volker Krämer (VK-Powershop) verschickt weiter Abmahnungen an ebay Händler, die nach seiner Meinung eine falsche Widerrufsbelehrung verweden und fordert Zahlung seiner Aufwendungen nebst USt. sowie neuerdings auch die Abgabe einer vertragstrafenbewehrten Unterlassungeserklärung.

Es wurde schon -mehrfach über die Abmahnungen des Herrn Krämer berichtet.  Wir verweisen auf unsere Berichterstattung hier und hier.

Herrn Krämer wurde bislang vorgeworfen, möglicherweise rechtsmißbräuchlich andere ebay Händler abzumahnen. Dabei wurde ihm insbesondere zur Last gelegt, seine Schreiben als Abmahnung zu versenden ohne dabei eine Unterlassungserklärung zu fordern. Ihm ginge es allein um die Gebühren. Herr Krämer reagierte auf diesen Vorwurf und äußerte sich dahingehend, dass seine Schreiben lediglich Vorwarnungen seien (warum Kosten die dann etwas?). Diese Auffassung scheint Herr Krämer nun revidiert zu haben und versendet neuerdings Abmahnungen unter Beifügung einer vertragstrafenbewehrten Unterlassunsgerklärung. Das Vertragsstrafenversprechen erinnert ein klein wenig an den Hamburger Brauch.

Entscheiden Sie selbst, wie Sie die Reaktion des Herrn Krämer auf die stattgefundene Kritik bewerten. Wir bleiben dabei, dass nach unserer Auffassung Anhaltspunkte für einen Rechtsmißbrauch bestehen.

 

Wir weisen auch noch einmal daraufhin, dass wir nach unserer Auffassung Verstöße des Herrn Krämer festgestellt haben, die für eine Gegenabmahnung verwendet werden können.

Reagieren Sie nicht unüberlegt,  wenn Sie ein Schreiben des Herrn Krämer erhalten.

Lassen Sie sich beraten!

Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

www.ra-euskirchen.de