Schleswig-Holstein und der Facebook Like-Button

Internet, IT und Telekommunikation
27.10.2011404 Mal gelesen
Ein aktuelles Gutachten bringt keinen datenschutzrechtlichen Aufschluss hinsichtlich der Verwendung des Like-Buttons.

Im Streit um die Einbindung des sog. Like-Buttons auf der Facebook Fanseite des Landes Schleswig-Holstein liegt nun ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vor. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Sebastian Blumenthal hat dieses in Auftrag gegeben, um die datenschutzrechtliche Situation des Like-Buttons zu klären. Gleichzeitig sollte die Frage nach der Zuständigkeit des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beantwortet werden.

Eine klare Antwort auf die datenschutzrechtliche Situation konnte das Gutachten nicht geben. Es betont lediglich, dass die aktuellen Streitfragen des Datenschutzrechts umstritten sind und von Gerichten in wesentlichen Punkten noch nicht geklärt wurden. Darüber hinaus kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass das ULD nicht die Zuständigkeit für die Verhängung von Bußgeldern inne hat.

Nach alledem bleibt der Streit um die Einbindung des Facebook Like-Buttons ungeklärt und es bleibt abzuwarten, welche Schritte als nächstes unternommen werden, um die offenen Fragen zu klären.

 

Aktuelle rechtliche Informationen zum Datenschutz und IT-Recht:

http://www.recht-freundlich.de/ und http://abmahnung-blog.de/