AG Hamburg: Kunde muss vor Handy-Kostenfalle durch GPRS-Verbindung gewarnt werden

Internet, IT und Telekommunikation
26.10.2011384 Mal gelesen
Schon so mancher Kunde hat erlebt, dass sich sein Handy unbemerkt eine Internet-Verbindung über GPRS aufgebaut hat. Wenn Sie hierüber nicht vom Mobilfunkhersteller aufgeklärt wurden, brauchen Sie womöglich nicht Ihre Rechnung zu bezahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg.

Ein Kunde hatte ein iPhone-Handy erworben. Damit ihm keine hohen Kosten entstehen, deaktivierte er die WiFi-Funktion. Doch dann erlebte er eine böse Überraschung: Das Handy stellte über GPRS unbemerkt eine Verbindung zum Internet her. Und so kam es, dass der Kunde eine Rechnung von ungefähr 1.200 € begleichen sollte. Denn ihm hatte keiner gesagt, dass das Handy über eine GPRS-Funktion verfügte. Als der Kunde nicht zahlen wollte, wurde er verklagt.

Das Amtsgericht Hamburg wies die Klage ab. Die Richter wiesen mit Urteil vom 16.06.2011 (Az. 14 C 16/11) darauf hin, dass es bezüglich dieser Gebühren an einer vertraglichen Vereinbarung fehlt. Darüber hinaus braucht der Kunde gewöhnlich nicht damit zu rechnen, dass ein automatischer Verbindungsaufbau erfolgt. Darauf muss er hingewiesen werden.

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