Volker Krämer - VK-Powershop - mahnt oder warnt weiter andere eBay Händler ab

Internet, IT und Telekommunikation
19.10.2011626 Mal gelesen
Wir haben bereits auf unserem neuen Rechtsportal über die Abmahnungen des Herrn Volker Krämer berichtet. Herr Krämer mahnt andere eBay Händler aufgrund bestehender Wettbewerbsverstöße ab und fordert für dieses Schreiben eine Aufwandsentschädigung.

 Die Vorberichterstattung können Sie hier nachlesen. Wir hielten es für beanstandungswürdig, dass nicht einmal die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Die nährt den Verdacht, dass es sich hier um eine rechtsmißbräuchliche Abmahnung handeln könnte. Die angesetzte Aufwandsentschädigung halten wir ebenfalls für überzogen. In einer Stellungnahme gegenüber wortfilter relativiert Herr Krämer sein Abmahnschreiben als bloßes Vorwarnschreiben.

 

Wir fragen uns da, wieso ein Vorwarnschreiben Geld kostet. Es ist überdies schon merkwürdig, dass hier Wettbewerbsverstöße gerügt werden, wo nach unserer Auffassung der Internetauftritt des Herrn Krämer selbst genug Anlass für eine Abmahnung liefert.

 

Im Rahmen eines Beratungsmandats haben wir nun von einer weiteren Abmahnung, äh Verzeihung, "Vorwarnung" des Herrn Krämer erfahren.

 

Reagieren Sie nicht unüberlegt,  wenn Sie ein Schreiben des Herrn Krämer erhalten.

Lassen Sie sich beraten!

Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

Internetrecht und Abmahnungen