Feil Rechtsanwälte informieren: Kritisiertes Abkommen ACTA wird am 1.Oktober unterzeichnet

Internet, IT und Telekommunikation
29.09.2011336 Mal gelesen
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein überstaatliches Handelsabkommen zum Schutz geistigen Eigentums, das am 1.Oktober von Vertretern zahlreicher Staaten in Tokio unterzeichnet wird.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein überstaatliches Handelsabkommen zum Schutz geistigen Eigentums, das am 1.Oktober von Vertretern zahlreicher Staaten in Tokio unterzeichnet wird. Mit diesem Abkommen will man auf internationaler Ebene Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren. Die Initiative ging hauptsächlich von den USA aus. Die entsprechenden Verhandlungen wurden seit Anfang 2008 geführt. An der Ausarbeitung des Abkommens waren neben der USA und Japan auch die Europäische Union, die Schweiz, Kanada, Mexiko, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur und Marokko beteiligt. Ziel des Abkommens ist die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Die Haftung Dritter soll ausgeweitet, die Internet Service Provider hingegen sollen dazu gezwungen werden, entweder für das illegale Verhalten ihrer Kunden direkt zu haften, oder aber den betreffenden Nutzern ihre Internetzugänge zu sperren.

Die fehlende Transparenz ist nur ein Kritikpunkt an dem Abkommen. Im Übrigen wird befürchtet, dass damit die Rechte der Konsumenten eingeschränkt und die Pflichten der Internet Service Provider stark erweitert werden soll.