Feil Rechtsanwälte informieren: Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz

Feil Rechtsanwälte informieren: Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
19.09.2011552 Mal gelesen
Privatnutzung von Mail und Internet am Arbeitsplatz ist immer wieder ein Thema in Unternehmen und Verwaltungen. darf ein Arbeitgeber kündigen, wenn ein Mitarbeiter unerlaubt Mail oder Internet privat nutzt?

Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz stellt immer wieder ein Streitpunkt in Arbeitsverhältnissen dar. Da in diesem Zusammenhang nur im geringen Umfang gesetzliche Regelungen vorhanden sind, haben die Gerichte bei ihren Entscheidungen einen erheblichen Spielraum.

So hat aktuell das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden (Az.: 18 LP 15/10), dass eine fristlose Kündigung ohne vorheriger Abmahnung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht zulässig ist. Ein im öffentlichen Dienst angestellter Schulhausmeister hatte über Wochen hinweg an seinem Arbeitsplatz an zwölf verschiedenen Tagen je etwa eine Stunde privat im Internet gesurft. Das Gericht erkannte darin keine - für eine außerordentliche Kündigung erforderliche - exzessive Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit.

Demgegenüber hat aber z.B. das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in seinem Urteil vom 31. Mai 2010 (Az.: 12 Sa 875/09) entschieden, dass eine exzessive private Nutzung des Dienst-PC eine außerordentliche Kündigung durchaus rechtfertigen kann. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes erbringt ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht, wenn er während der Arbeitszeit im Internet surft. Indem er seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt, verletzt er in kündigungsrelevanter Weise seine arbeitsvertraglichen Pflichten.

Nach alledem empfiehlt es sich, entweder die private Internetnutzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zu regeln, damit im Streitfall Klarheit besteht, oder sie von Anfang an zu untersagen.

 

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