„Vom Tourismusland zum Zockerland“: Neues Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein

Internet, IT und Telekommunikation
15.09.2011603 Mal gelesen
Es ist soweit: Schleswig-Holstein hat im Alleingang ein eigenes, für Deutschland ungewohnt liberales Glücksspielgesetz verabschiedet. Ab 2012 dürfen auch auf deutschem Boden private Anbieter legal Glücksspiele veranstalten. Das Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft, dann wird jeder eine Lizenz für Glücksspiel beantragen können. Nicht nur Sportwetten sind von dem Gesetz betroffen, sondern auch etwa Online-Poker, Casinospiele, Hausverlosungen und andere Internet-Spiele.

Schleswig-Holstein kann damit schon in Kürze als einziges Bundesland vom milliardenschweren Glücksspiel-Boom profitieren. Das Glücksspielgesetz gilt unter Fachleuten als das modernste Glücksspielgesetz Europas. Der Kieler Landtag hatte sich schon früh gegen die anderen Bundesländer gestellt und eine Vorreiterrolle in Sachen Glücksspielrecht übernommen. Da das Glücksspielrecht in Deutschland im Wesentlichen Ländersache ist, kann jedes Bundesland selbst die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegen. Das norddeutsche Gesetz schafft endlich wieder Rechtssicherheit auf einem bislang weitgehend unkontrollierten Markt. Hintergrund des schleswig-holsteinischen Sonderwegs ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte den für das deutsche Glücksspielrecht einschlägigen Glücksspielstaatsvertrag im vergangenen Jahr für europarechtswidrig erklärt.

Bereits jetzt sollten sich (potenzielle) Geschäftsleute deutschlandweit auf die neue Rechtslage einstellen und - getreu dem Motto "der frühe Vogel fängt den Wurm" - den Grundstein für ein erfolgreiches Geschäftsmodell legen. Insbesondere sollten ein lupenreines Glücksspielkonzept sowie entsprechende Teilnahmebedingungen/AGB ausgearbeitet, gegebenenfalls auch ein auf dem Gebiet des Glücksspielrechts tätiges Unternehmen gegründet werden.