RTL mahnt Alsterfilm GmbH wegen Gegenaktion zur Gamescom-Reportage ab

Internet, IT und Telekommunikation
06.09.2011 428 Mal gelesen
Der Fernsehsender RTL ist wegen seiner Darstellung der Gamer auf der Gamescom von vielen Seiten kritisiert worden. Der Betreiber von fernsehkritik.tv startete daraufhin eine Gegenaktion mit dem Motto „Scheiß RTL“. Die Reaktion von RTL ließ nicht lange auf sich warten.

Wie wir kürzlich berichtet haben, führte ein Beitrag in dem RTL Magazin Explosiv über die Computermesse Gamescom 2011 aufgrund von zahlreichen Beschwerden sogar dazu, dass die Medienaufsicht Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag prüfte. Auch wenn es zu keiner formellen Beanstandung kam, so musste sich RT infolge der einseitigen Darstellung der Gamer teilweise auf heftige Reaktionen einstellen.

 

Im Rahmen einer speziellen Aktion ließ das Portal Fernsehkritik.tv mehrere Produkte seines Online-Shops mit dem Logo "Scheiß RTL" bedrucken. Daraufhin mahnte RTL die Alsterfilm GmbH als die Betreiberin dieser Webseite ab und verlangte neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 06.09.2011 den Rückruf der Ware sowie die Entfernung aus den Vertriebswegen. Außerdem forderte RTL unter anderem zur Herausgabe der Namen aller Hersteller, Lieferanten sowie gewerblichen Abnehmer auf. Schließlich untersagte RTL die Veröffentlichung des Abmahnschreibens. Begründet wurde dies mit der Verletzung von Markenrechten. Demgegenüber ist der Geschäftsführer der Alsterfilm GmbH  der Ansicht, dass es sich hier um eine zulässige Satire handeln würde. Möglicherweise wird RTL in nächster Zeit gegen die Alsterfilm GmbH den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen.

 

Als Online-Händler oder auch Verbraucher sollten Sie mit ähnlichen Aktionen lieber vorsichtig sein und sich vor der Durchführung beraten lassen. Die Frage, inwieweit diese noch von dem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind, lässt sich nur im jeweiligen Einzelfall beantworten. Beispielsweise muss darauf geachtet werden, dass nicht die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird beziehungsweise keine unzutreffenden Tatsachen behauptet werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bei der allzu originalgetreuen Nachahmung eines bestimmten Logos Markenrechte verletzt werden. Dies hätte dann zumindest eine teure Abmahnung zur Folge.

  

Quellen: