Sächsische Landesregierung will Erhebung von Mobilfunkdaten einschränken

Internet, IT und Telekommunikation
01.09.2011536 Mal gelesen
Das sächsische Kabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um die Erhebung von Mobilfunkdaten einzuschränken. Die Voraussetzungen der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage sind darin präzisiert. Die Landesregierung reagierte damit auf die "Handy-Affäre".

Bei der "Handy-Affäre" waren hunderttausende Verbindungs- und Standortinformationen im Umfeld einer Demonstration gegen Neonazis im Februar in Dresden analysiert worden. Das hatten Datenschützer stark kritisiert.

Weitere Informationen über den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Wirtschaftsmediatorin (IHK)

Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 - 390 398 80