Vorsicht bei Internet-Flatrate Angeboten für Smartphone oder Handy

Internet, IT und Telekommunikation
17.08.2011574 Mal gelesen
Wer mit seinem Handy oder Smartphone im Internet surfen will, der findet viele interessant klingende Angebote von Mobilfunkanbietern. Allerdings halten nicht alle, was sie versprechen. Man sollte sich durch die Bezeichnung „Flatrate“ nicht täuschen lassen.

Die Bezeichnung Flatrate bedeutet eigentlich, dass man ohne Vorgaben - etwa in Bezug auf die Zeit oder das geladene Datenvolumen - im Internet surfen darf. Handybesitzer sollten allerdings bei der Wahl ihres Mobilfunkanbieters aufpassen. Denn manche Anbieter behalten sich hier eine erhebliche Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines bestimmten Datenvolumens vor. Darauf weisen sie jedoch lediglich versteckt in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Tarifinformationen hin. Aus diesem Grunde hat die Verbraucherzentrale NRW laut ihrer Pressemitteilung vom 15.08.2011 bereits einige Anbieter abgemahnt und gegen vier Mobilfunkunternehmen einstweilige Verfügungen erwirkt.

  

"Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen", warb etwa die Firma 1&1 (gmx.de, web.de), die Telekom (t-mobile.de) kreierte den Slogan: "Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)" und auch Vodafone versprach für die "SuperFlat Internet Mobil": "Surfen Sie unbegrenzt im Internet".

 

Doch den Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit zeigte - wieder mal - der Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte. Dort behielten sich die vollmundigen Firmen vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines Datenvolumens von 500 (1&1) bzw. 300 Megabyte im Monat (entspricht grob gerechnet Internetvideos in Spielfilmlänge) auf GPRS-Niveau (maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download) zu drosseln: ein dreister Leistungsschwund von 99,1 Prozent. Das bedeutet: Wo vorher auf dem Handy-Display ein Video ruckelfrei lief, brauchte es nach der Drosselung allein für das Öffnen einer Internetseite mehr als eine halbe Minute. Dieses Schnecken-Internet mussten Nutzer des Tarifs "Data-Flat" beim Anbieter NetCologne ("Ohne Limit Surfen und Mailen") sogar bereits nach einem Datenverkehr von 200 Megabyte erdulden.

 

Per einstweiliger Verfügung (nicht rechtskräftig) ist die Verbraucherzentrale NRW nun rechtlich gegen die vier Anbieter vorgegangen. Die vorläufige Bilanz: Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet. Alle Webseiten wurden mittlerweile geändert. Immerhin: Drei Firmen zeigten sich auch ohne Einschaltung des Kadis einsichtig gegenüber der Reklame-Kritik. Die solomo GmbH sowie Medion AG und Blau Mobilfunk (in Teilen) unterzeichneten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung und gelobten Besserung.

 

Tarifbezeichnungen wie "UMTS-Flat" und die "Flat Komplett 3G" suggerieren ebenfalls dauerhaftes High-Speed-Internet. Doch auch hier treten einige Anbieter fix auf die GPRS-Bremse - und zwar nach einem Datenvolumen von 250 bzw. 500 Megabyte. Ob das als Irreführung zu bewerten ist, lässt die Verbraucherzentrale NRW nun vor Gericht klären.

 

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 15.08.2011

 

Als Verbraucher sollten Sie sich daher insbesondere vor dem Abschluss eines Vertrages über eine Handy-Flatrate genau die allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen. Wer bereits bei einem Anbieter Kunde ist, sollte sich durch die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt beraten lassen. Unter Umständen sind die jeweiligen Klauseln unwirksam.