Gesichtserkennungsfunktion von Facebook verstößt gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht - Löschung biometrischer Daten gefordert

Gesichtserkennungsfunktion von Facebook verstößt gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht - Löschung biometrischer Daten gefordert
05.08.2011659 Mal gelesen
Facebook wurde vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar dazu aufgefordert, sämtliche biometrische Daten aller Nutzer zu löschen, die für die neue Gesichtserkennungsfunktion genutzt werden.

Diese Gesichtserkennungsfunktion mag zwar das Zuordnen von Usern auf neu hochgeladenen Fotos durchaus erleichtern. Der Preis dafür ist allerdings ein enormes datenschutzrechtliches Problem.

Wird ein neues Foto hochgeladen, werden User, die bereits auf anderen Fotos bei Facebook verlinkt sind, vorgeschlagen, sofern sie der Gesichtserkennungsdienst "erkannt" hat. Der Hochladende kann dann wählen, wer tatsächlich auf dem Foto verlinkt werden soll. Die Gesichtserkennungsfunktion ist bei Facebook standardmäßig angestellt, sie kann bei mühsamer Suche in den Einstellungen aber ausgestellt werden. (Hier ist eine Anleitung des Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Caspar.)

Allerdings ist damit nicht gewährleistet, dass auch die dazugehörigen gespeicherten biometrischen Daten gelöscht werden. Sicherheitshalber sollte sich ein datenschutzbewusster User mit diesem Anliegen daher an Facebook wenden, um zu widersprechen. Gerade diese Widerspruchslösung ist nach Ansicht von Prof. Dr. Caspar allerdings unzureichend. Er fordert eine ausdrückliche Zustimmung eines jeden Users für den Gesichtserkennungsdienst.

Heikel ist insbesondere, dass dieser Dienst somit auch für Minderjährige angestellt ist. Besonders kritisch aber wird es, wenn die Möglichkeit besteht, Profile und Bilder aus anderen Datenbanken mit denen von Facebook abzugleichen. So ist es Wissenschaftlern beispielsweise mit einfachster Ausstattung gelungen, User von Datingsites anhand des Profilfotos zu identifizieren, da diese häufig sogar dasselbe Foto bei Facebook als Profilfoto verwenden und dort dann der richtige Name für jedermann zu sehen ist.

Es ist also keine absolute Fiktion mehr, dass womöglich bald eine Person in der Bahn sitzt, unauffällig sein Gegenüber ablichtet und 3 Sekunden später ein mehr oder weniger umfangreiches Persönlichkeitsprofil dieser Person auf seinem Smartphonedisplay hat.

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