Musikindustrie hat Schüler auf Zahlung von 100.000 € verklagt wegen illegaler Downloads von Musik und Videos

Internet, IT und Telekommunikation
03.08.2011730 Mal gelesen
Wer auf seiner Webseite oder in einer Tauschbörse im Netz urheberrechtlich geschützte Musik oder Videos illegal zum Download zur Verfügung stellt, muss mit knallharten Sanktionen rechnen. Dies wird erneut an einem Fall aus Österreich deutlich.

Nach einem Beitrag in der Onlineausgabe der "Kleinen Zeitung" vom 01.08.2011 wurde einem Schüler aus Kärnten vorgeworfen, dass er auf seiner eigenen Homepage illegal geschützte Musik und Videos zum Download angeboten hatte. Darauf wurden viele Nutzer aufmerksam, die seine Webseite besuchten und sich die Dateien herunterluden. Infolge dieser fragwürdigen Publicity wurden die Ermittler beim zuständigen Landeskriminalamt neugierig. Die Eltern mussten eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme des Rechners über sich ergehen lassen. Und der Schüler als Betreiber der Homepage wurde auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 100.000 € verklagt. Allerdings konnte man sich mit der Musikindustrie im Rahmen eines Vergleiches dahingehend einigen, dass jetzt "nur" 50.000 € gezahlt werden müssen.

 

Aufgrund derartig existenzbedrohender Summen wird deutlich, dass eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing alles andere als ein Kavaliersdelikt ist. Die Rechtsinhaber machen häufig neben dem Ersatz der RechtsanwaltskostenSchadensersatz geltend. Wie hoch diese Ansprüche sind, hängt sehr von den Umständen im jeweiligen Einzelfall ab. Teuer wird es vor allem dann, wenn viele aktuelle Titel illegal über eine Tauschbörse oder die eigene Webseite  verbreitet werden. Darüber hinaus muss auch mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Eltern sollten ihre Kinder unbedingt darauf aufmerksam machen, weil gerade Schüler sich häufig nicht dieser gravierenden Konsequenzen bewusst sind.

 

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich sofort an eine spezialisierte Anwaltskanzlei oder eine Verbraucherzentrale wenden. Es muss sorgfältig geprüft werden, inwieweit die geltend gemachten Ansprüche und die geforderte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung berechtigt sind. Das gilt gerade auch dann, wenn Ihnen ein kulant erscheinendes Vergleichsangebot unterbreitet wird. Häufig kann die Höhe des zu entrichtenden Betrages zumindest reduziert werden. Auf Wunsch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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